Änderungen im Betrieb

Gibt es Änderungen im Apotheken­betrieb müssen diese bei der BLAK angezeigt werden.

Apothekenleiter sind verpflichtet, der BLAK folgende Änder­ungen zu melden:

  • Eröffnung einer Apotheke
  • Schließung einer Apotheke
  • Veränderungen der Leitung der Haupt­apotheke und/­oder Filiale

Bitte senden Sie dazu eine formlose E-Mail oder ein Fax.

Eine schnelle Meldung ist wichtig, da sich zum Beispiel die Dienst­bereitschaft vor Ort ändern und dies auch andere Apotheken in der Umgebung betreffen könnte.