Änderungen im Betrieb
Gibt es Änderungen im Apothekenbetrieb müssen diese bei der BLAK angezeigt werden.
Apothekenleiter sind verpflichtet, der BLAK folgende Änderungen zu melden:
- Eröffnung einer Apotheke
- Schließung einer Apotheke
- Veränderungen der Leitung der Hauptapotheke und/oder Filiale
Bitte senden Sie dazu eine formlose E-Mail oder ein Fax.
Eine schnelle Meldung ist wichtig, da sich zum Beispiel die Dienstbereitschaft vor Ort ändern und dies auch andere Apotheken in der Umgebung betreffen könnte.
