Vertrag und Versicherung
Das Praktische Jahr gliedert sich in 6 Monate, die in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden und weitere 6 Monate, die wahlweise auch in einer Krankenhaus-Apotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut oder anderen Institutionen abgeleistet werden können. Während dieser Zeit sind Sie kein Student mehr, aber immer noch in der Ausbildung. Als PhiP arbeiten Sie ganztägig und unter Aufsicht eines Apothekers. Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung über die praktische Ausbildung.
Dokumente und Downloads zum Praktikum
Ausbildungsvertrag
Die BLAK empfiehlt dringend, einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungsstätte abzuschließen. Wichtig ist, dass der Vertrag alle Bedingungen der Approbationsordnung erfüllt. Nutzen Sie dafür unseren Mustervertrag. Außerdem stellt Ihnen die BLAK ein Muster für die Bescheinigung über die praktische Ausbildung zur Verfügung.
Gehalt und Arbeitszeiten
Eine Orientierungsgröße für Ausbildungszeiten, Urlaub und Vergütung ist der Bundesrahmentarifvertrag für approbierte Apotheker. Dieser ist verpflichtend, wenn beide Parteien Mitglieder der Tariforganisationen sind (Adexa, die Apothekengewerkschaft und ADA, Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken). Wichtig ist in jedem Fall: Für die Teilnahme am Begleitenden Unterricht müssen PhiP vom Arbeitsgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden.
Bundesrahmentarifvertrag (1.1.2011)
Sozialversicherungen
Als PhiP müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. Wichtig ist: Jeder PhiP sollte sich selbstständig um die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kümmern. Die Anmeldung zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der Rentenversicherung gilt: In Bayern werden PhiP automatisch Mitglied der Bayerischen Apothekerversorgung (BAPV). Um eine doppelte Beitragszahlung von Rentenbeiträgen zu vermeiden, ist es wichtig, dass PhiP ihre Praktikantentätigkeit umgehend bei der BAPV anmelden. Sie erhalten dort die Informationen zur Befreiung von der Beitragspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Ende des Praktikums
An das Praktische Jahr schließt sich das Dritte Staatsexamen an. Mit dem bestandenen Dritten Examen endet Ihre Ausbildung. Die Zeit ab Bestehen des Dritten Abschnitts bis zur Erteilung der Approbation gehört nicht mehr zur offiziellen Ausbildungszeit. Wichtig ist: In diesem Zeitraum bis zur Erteilung der Approbation dürfen Sie keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen! Den Antrag auf Erteilung der Approbation sollten Sie deshalb im eigenen Interesse frühzeitig, zumindest aber sofort nach bestandenem Dritten Staatsexamen stellen.

