Arbeitsschutz

Rund 5.000 approbierte Mitarbeiter sind in bayerischen Apotheken beschäftigt. Hinzu kommen wichtige Team-Mitglieder wie PTA, PKA, PhiP und weiteres Personal. Als Arbeitgeber ist der Apotheken­leiter für dieses Team verantwortlich und muss Maßnahmen festlegen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, Berufs­krankheiten vorzubeugen und Arbeitsunfälle zu verhindern.

Arbeitsschutzmaßnahmen der ABDA

Poster zu Arbeitsschutzmaßnahmen in der Rezeptur

Tätigkeiten mit Gefahr­stoffen

Für Tätigkeiten mit gefährlichen chemischen Stoffen macht die Gefahr­stoff­verordnung (GefStoffV) konkrete Vorgaben. Der Apotheken­leiter muss die Gefährdung der Mitarbeiter für die einzelnen Tätigkeiten beurteilen und geeignete Schutz­maßnahmen festlegen.

Tätigkeiten mit biologischen Arbeits­stoffen

Zum Umgang mit biologischen Stoffen und die Durch­führung von Blut­untersuchungen finden sich Vorgaben in der Bio­stoff­verordnung (BioStoffV).

Berufs­genossenschaft

Die Berufs­genossenschaft für Gesundheits­dienst und Wohlfahrts­pflege (BGW) hat in einem kompakten Heft Angebote, Informationen und Leistungen rund um den Arbeits­schutz in der Apotheke zusammengestellt. Speziell für die einzelnen Räume in der Apotheke werden mögliche Gefahren beleuchtet und eine Auswahl an Maßnahmen vorgeschlagen. Sie können das Heft ausdrucken oder kostenlos bei der BGW anfordern.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bgw.de