Arbeitsschutz
Rund 5.000 approbierte Mitarbeiter sind in bayerischen Apotheken beschäftigt. Hinzu kommen wichtige Team-Mitglieder wie PTA, PKA, PhiP und weiteres Personal. Als Arbeitgeber ist der Apothekenleiter für dieses Team verantwortlich und muss Maßnahmen festlegen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, Berufskrankheiten vorzubeugen und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Arbeitsschutzmaßnahmen der ABDA
Poster zu Arbeitsschutzmaßnahmen in der Rezeptur
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Für Tätigkeiten mit gefährlichen chemischen Stoffen macht die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkrete Vorgaben. Der Apothekenleiter muss die Gefährdung der Mitarbeiter für die einzelnen Tätigkeiten beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Apotheken
- Gefährdungsbeurteilung in der Rezeptur und im Apothekenlabor
- Gefährdungsbeurteilung von Brand- und Explosionsgefahren
- Musterbetriebsanweisung für Tätigkeiten mit reizenden Stoffen
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Zum Umgang mit biologischen Stoffen und die Durchführung von Blutuntersuchungen finden sich Vorgaben in der Biostoffverordnung (BioStoffV).
- Formulare nach BioStoffV für Blutuntersuchungen in der Apotheke
- Arbeitsschutz bei der Blutuntersuchungen in der Apotheke
- Standard für Blutuntersuchungen in der Apotheke
Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in einem kompakten Heft Angebote, Informationen und Leistungen rund um den Arbeitsschutz in der Apotheke zusammengestellt. Speziell für die einzelnen Räume in der Apotheke werden mögliche Gefahren beleuchtet und eine Auswahl an Maßnahmen vorgeschlagen. Sie können das Heft ausdrucken oder kostenlos bei der BGW anfordern.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bgw.de

