Kammerbeiträge
Die Kammerbeiträge basieren auf der aktuellen Beitragsordnung. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der BLAK.
Für Inhaber eine Betriebserlaubnis ist die Höhe des Beitrags abhängig vom Nettoumsatz der Apotheke. Der Prozentsatz wird von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Beitragsausschusses beschlossen.
Für alle übrigen Kammermitglieder gibt es einen Festbetrag, der sich nach der Wochenarbeitszeit richtet.
Kammermitglied | Beitrag |
|---|---|
Inhaber einer Betriebserlaubnis | abhängig vom Umsatz |
Mitglieder, die pharmazeutisch tätig sind | 8 Euro mntl. |
Mitglieder, die pharmazeutisch tätig sind | 16 Euro mntl. |
Mitglieder, die nicht als Apotheker tätig sind | 4 Euro mntl. |
