Betäubungs­mittel

Das Betäubungs­mittel­gesetz regelt unter anderem den Handel, die Abgabe sowie das Inverkehr­bringen von BtM. Für die Apotheke relevant ist vor allem die Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung, kurz BtMVV. Sie ordnet die Abgabe und den Verkehr der verkehrs­fähigen und verschreibungs­fähigen Betäubungs­mittel sowie deren Höchst­abgabe­mengen.

Informieren Sie sich über

  • Betäubungs­mittel­rechtliche Vorschriften
  • Abgabe, Dokumentation, Sicherung und Vernichtung von BtM-Vorräten
  • Substitutions­behandlung Betäubungs­mittel­abhängiger

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