Betäubungsmittel
Das Betäubungsmittelgesetz regelt unter anderem den Handel, die Abgabe sowie das Inverkehrbringen von BtM. Für die Apotheke relevant ist vor allem die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, kurz BtMVV. Sie ordnet die Abgabe und den Verkehr der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel sowie deren Höchstabgabemengen.
Informieren Sie sich über
- Betäubungsmittelrechtliche Vorschriften
- Abgabe, Dokumentation, Sicherung und Vernichtung von BtM-Vorräten
- Substitutionsbehandlung Betäubungsmittelabhängiger
