FAQ Fortbildungszertifikat

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Fortbildungszertifikat
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Fort­bildungs­zertifikat – welchen Nutzen hat es für mich?

  • Kostenfreie und freiwillige Dokumen­tations­möglichkeit der kontinuierlichen Fort­bildung gegenüber Dritten (Patienten und Kooperations­partnern)
  • Dokumentation der Kompetenz und hohen Qualifikation des Apotheken­teams

Fort­bildungs­punkte – was steckt dahinter?

Fortbildungs­punkte sind die Währung für die Dokumentation Ihrer persönlichen Kompetenz­erhaltung. Mit der Vergabe der Fortbildungs­punkte wird signalisiert, dass die Fortbildungs­maßnahme zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertig­keiten beiträgt. Ein Fortbildungs­punkt entspricht einer Fortbildungs­einheit von 45 Minuten ohne Pausen.

Wer kann Fort­bildungs­punkte sammeln?

Das gesamte pharma­zeutische Personal: Apotheker, Pharma­zeutisch-technische Assistenten, Apotheker­assistenten, Pharma­zeutische Assistenten, Pharma­zieingenieure und Apothekenassistenten

Wie viele Punkte müssen in welchem Zeitraum gesammelt werden?

  • Apotheker
    vom 1.7.2003 bis 31.12.2004 50 Punkte
    ab 1.1.2005 innerhalb von max. 3 Jahren 150 Punkte
  • PTA
    vom 1.7.2003 bis 30.6.2004 30 Punkte
    ab 1.7.2005 innerhalb von max. 3 Jahren 100 Punkte
  • PKA
    ab 1.1.2011 innerhalb von max. 3 Jahren 70 Punkte

Wo ist die Richtlinie zum Fort­bildungs­zertifikat zu finden?

Die Richtlinie zum Fort­bildungs­zertifikat für Apotheker und die für nicht-approbiertes pharma­zeutisches Personal finden Sie auf unserer Homepage (www.blak.de) im öffentlichen Bereich.

Was versteht man unter Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist eine Bestätigung der Kammer, dass die von einem Fort­bildungs­veranstalter angebotene Fort­bildungsmaß­nahme geeignet ist, zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen pharma­zeutischen Kenntnisse und Fertig­keiten beizutragen. Die Fort­bildungs­maßnahme wird mit den entsprechenden Fort­bildungs­punkten bewertet.

An­forderungen an Teil­nahme­bestäti­gungen für das Fort­bildungs­zertifikat?

Die Veranstalter händigen den Teilnehmern an akkreditierten Fort­bildungs­maßnahmen Teilnahme­bescheini­gungen aus. Aus diesen Teilnahme­bescheini­gungen muss hervorgehen, dass die Veranstaltung für das Fort­bildungs­zertifikat von der zuständigen Kammer mit entsprechender Punkte­zahl bewertet worden ist. Ferner muss die Ver­anstaltungs­nummer auf der Teilnahme­bescheini­gung ersichtlich sein. Darüber hinaus besteht für die Veranstalter von akkreditierten Fort­bildungs­maßnahmen die Verpflichtung, Teil­nehmer­listen für jede einzelne Fortbildung zu führen. Diese werden nach Ablauf der Veranstaltung an uns weitergeleitet. Es ist zwingend erforderlich, dass sich die Teil­nehmer auf diese Listen eintragen! Die Teilnahme­bescheini­gungen sind sorgfältig aufzubewahren.

Welche Fort­bildungs­maß­nahmen werden bepunktet?

Grundsätzlich werden für jede Fort- und Weiter­bildungs­maßnahme der BLAK Fort­bildungs­punkte vergeben. Ferner ist eine Punkte­vergabe für eigene Vorträge, bei eigener Autoren­schaft oder fachlicher Moderation von Fort­bildungs­veranstaltungen nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich. Ebenso sind nach­gewiesenes Selbststudium (durch formlosen Antrag) und inner­betriebliche Fortbildung (Angabe Datum, Thema, Referent, Dauer) mit einer bestimmten Punktzahl pro Jahr auf das Fort­bildungs­zertifikat anrechnungs­fähig. Zum Erwerb von Fort­bildungs­punkten wird auch die Teilnahme an Fort­bildungs­veranstaltungen anderer Apotheker­kammern und Ärzte­kammern anerkannt.

Kann ich auch bei „Fremd­anbietern“ / externen Veranstaltern Fort­bildungs­punkte sammeln?

Fort­bildungs­maßnahmen anderer Verbände, Organisationen und kommerzieller Anbieter werden auf Antrag des Veranstalters und nach Beurteilung durch die Kammer mit Fort­bildungs­punkten bewertet. Achten Sie bei der Ankündigung entsprechender Fort­bildungen auf den Vermerk „Die Fort­bildungs­maßnahme ist von der Bayerischen Landes­apotheker­kammer anerkannt und wird mit z.B. 4 Fort­bildungs­punkten bewertet.“!

Werden Fort­bildungs­punkte, die von anderen bayerischen Heil­berufs­kammern und anderen Bundes­länder vergeben worden sind, anerkannt?

Fort­bildungs­punkte für Präsenz­veranstaltungen der Bayerischen Landes­ärzte­kammer werden 1 zu 1 anerkannt. Grundsätzlich werden auch die Akkreditierungen von nicht in Bayern stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. Die Punkteanzahl für die betroffene Veranstaltung orientiert sich an den Richtlinien der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Gibt es für jede Fort­bildungs­maß­nahme Fort­bildungs­punkte?

Nein. Nur wenn der Veranstalter rechtzeitig vorher einen Antrag auf Akkreditierung der Ver­anstaltung gestellt hat und die Veranstaltung der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fort­bildungs­zertifikates genügt. Eine nachträgliche Aner­kennung ist nicht möglich!

Welcher Nachweis über die Teilnahme an einer akkreditierten Fort­bildungs­maß­nahme muss erbracht werden?

  • Seminare, Kongresse, Vorträge: Fotokopien der Teilnahme­bescheinigungen
  • Hospitation: eine vom Verantwortlichen für die Hospitation unterschriebene Bescheinigung
  • Autoren­schaft, Vortrags­tätigkeit: eine Foto­kopie des Veranstaltungs­programms bzw. der Veröffentlichung
  • Selbst­studium: formloser Antrag mit kurzer Erläuterung
  • Inner­betriebliche Fortbildung: formloser Antrag mit Angabe von Datum, Thema, Referent, Dauer

Wie und wo reiche ich meine Fort­bildungs­punkte ein?

Den Antrag auf Erteilung des Fort­bildungs­zertifikates finden Sie:

  • auf unserer Homepage (www.blak.de) im öffentlichen Bereich
  • in unserer Broschüre Fortbildung aktuell

Diesen Antrag reichen Sie mit den Kopien der Teilnahme­bestätigungen bei der Abteilung Fortbildung der BLAK, Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München ein.

Was muss ich beachten, wenn ich Bayern verlasse und meine Punkte mitnehmen möchte?

Die Fort­bildungs­punkte für von der BLAK akkreditierte Ver­anstaltungen werden von allen anderen Landes­apotheker­kammern anerkannt. Sollten Sie unseren Kammer­bezirk verlassen, so teilen wir Ihnen schriftlich Ihren aktuellen Punktestand mit. Die Punkte können Sie dann auf Ihrem Konto bei der neuen Kammer gut­schreiben lassen.

Fort­bildungs­zertifikat – welchen Nutzen hat es für die BLAK?

  • Förderung der Fortbildung
  • Dokumentation der Kompetenz und hohen Qualifikation des Berufs­standes gegenüber Dritten
  • Stärkung der Position der Apotheker im Gesundheits­sektor und Verbesserung des Apotheker­image in der Öffentlichkeit
  • Verbesserung der Leistungs­fähigkeit durch die umfassende Fortbildung und Kompetenz­erhaltung aller Apothekerinnen und Apotheker sowie dem nicht-approbierten pharma­zeutischen Personal
  • Erweiterung des kammer­eigenen Fortbildungs­angebotes durch die Vergabe von empfehlenden Fort­bildungs­punkten für Veranstaltungen externer Veranstalter, wie Firmen und Großhandlungen
  • Deckung des steigenden Qualifizierungs­bedarfs der bayerischen Apotheken durch qualitäts­gesicherte, externe Angebote