FAQ Fortbildungszertifikat
Fortbildungszertifikat – welchen Nutzen hat es für mich?
- Kostenfreie und freiwillige Dokumentationsmöglichkeit der kontinuierlichen Fortbildung gegenüber Dritten (Patienten und Kooperationspartnern)
- Dokumentation der Kompetenz und hohen Qualifikation des Apothekenteams
Fortbildungspunkte – was steckt dahinter?
Fortbildungspunkte sind die Währung für die Dokumentation Ihrer persönlichen Kompetenzerhaltung. Mit der Vergabe der Fortbildungspunkte wird signalisiert, dass die Fortbildungsmaßnahme zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beiträgt. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten ohne Pausen.
Wer kann Fortbildungspunkte sammeln?
Das gesamte pharmazeutische Personal: Apotheker, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten
Wie viele Punkte müssen in welchem Zeitraum gesammelt werden?
- Apotheker
vom 1.7.2003 bis 31.12.2004 50 Punkte
ab 1.1.2005 innerhalb von max. 3 Jahren 150 Punkte - PTA
vom 1.7.2003 bis 30.6.2004 30 Punkte
ab 1.7.2005 innerhalb von max. 3 Jahren 100 Punkte - PKA
ab 1.1.2011 innerhalb von max. 3 Jahren 70 Punkte
Wo ist die Richtlinie zum Fortbildungszertifikat zu finden?
Die Richtlinie zum Fortbildungszertifikat für Apotheker und die für nicht-approbiertes pharmazeutisches Personal finden Sie auf unserer Homepage (www.blak.de) im öffentlichen Bereich.
Was versteht man unter Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist eine Bestätigung der Kammer, dass die von einem Fortbildungsveranstalter angebotene Fortbildungsmaßnahme geeignet ist, zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen pharmazeutischen Kenntnisse und Fertigkeiten beizutragen. Die Fortbildungsmaßnahme wird mit den entsprechenden Fortbildungspunkten bewertet.
Anforderungen an Teilnahmebestätigungen für das Fortbildungszertifikat?
Die Veranstalter händigen den Teilnehmern an akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen Teilnahmebescheinigungen aus. Aus diesen Teilnahmebescheinigungen muss hervorgehen, dass die Veranstaltung für das Fortbildungszertifikat von der zuständigen Kammer mit entsprechender Punktezahl bewertet worden ist. Ferner muss die Veranstaltungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung ersichtlich sein. Darüber hinaus besteht für die Veranstalter von akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen die Verpflichtung, Teilnehmerlisten für jede einzelne Fortbildung zu führen. Diese werden nach Ablauf der Veranstaltung an uns weitergeleitet. Es ist zwingend erforderlich, dass sich die Teilnehmer auf diese Listen eintragen! Die Teilnahmebescheinigungen sind sorgfältig aufzubewahren.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden bepunktet?
Grundsätzlich werden für jede Fort- und Weiterbildungsmaßnahme der BLAK Fortbildungspunkte vergeben. Ferner ist eine Punktevergabe für eigene Vorträge, bei eigener Autorenschaft oder fachlicher Moderation von Fortbildungsveranstaltungen nach Vorlage entsprechender Nachweise möglich. Ebenso sind nachgewiesenes Selbststudium (durch formlosen Antrag) und innerbetriebliche Fortbildung (Angabe Datum, Thema, Referent, Dauer) mit einer bestimmten Punktzahl pro Jahr auf das Fortbildungszertifikat anrechnungsfähig. Zum Erwerb von Fortbildungspunkten wird auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Apothekerkammern und Ärztekammern anerkannt.
Kann ich auch bei „Fremdanbietern“ / externen Veranstaltern Fortbildungspunkte sammeln?
Fortbildungsmaßnahmen anderer Verbände, Organisationen und kommerzieller Anbieter werden auf Antrag des Veranstalters und nach Beurteilung durch die Kammer mit Fortbildungspunkten bewertet. Achten Sie bei der Ankündigung entsprechender Fortbildungen auf den Vermerk „Die Fortbildungsmaßnahme ist von der Bayerischen Landesapothekerkammer anerkannt und wird mit z.B. 4 Fortbildungspunkten bewertet.“!
Werden Fortbildungspunkte, die von anderen bayerischen Heilberufskammern und anderen Bundesländer vergeben worden sind, anerkannt?
Fortbildungspunkte für Präsenzveranstaltungen der Bayerischen Landesärztekammer werden 1 zu 1 anerkannt. Grundsätzlich werden auch die Akkreditierungen von nicht in Bayern stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen anerkannt. Die Punkteanzahl für die betroffene Veranstaltung orientiert sich an den Richtlinien der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Gibt es für jede Fortbildungsmaßnahme Fortbildungspunkte?
Nein. Nur wenn der Veranstalter rechtzeitig vorher einen Antrag auf Akkreditierung der Veranstaltung gestellt hat und die Veranstaltung der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates genügt. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich!
Welcher Nachweis über die Teilnahme an einer akkreditierten Fortbildungsmaßnahme muss erbracht werden?
- Seminare, Kongresse, Vorträge: Fotokopien der Teilnahmebescheinigungen
- Hospitation: eine vom Verantwortlichen für die Hospitation unterschriebene Bescheinigung
- Autorenschaft, Vortragstätigkeit: eine Fotokopie des Veranstaltungsprogramms bzw. der Veröffentlichung
- Selbststudium: formloser Antrag mit kurzer Erläuterung
- Innerbetriebliche Fortbildung: formloser Antrag mit Angabe von Datum, Thema, Referent, Dauer
Wie und wo reiche ich meine Fortbildungspunkte ein?
Den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates finden Sie:
- auf unserer Homepage (www.blak.de) im öffentlichen Bereich
- in unserer Broschüre Fortbildung aktuell
Diesen Antrag reichen Sie mit den Kopien der Teilnahmebestätigungen bei der Abteilung Fortbildung der BLAK, Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München ein.
Was muss ich beachten, wenn ich Bayern verlasse und meine Punkte mitnehmen möchte?
Die Fortbildungspunkte für von der BLAK akkreditierte Veranstaltungen werden von allen anderen Landesapothekerkammern anerkannt. Sollten Sie unseren Kammerbezirk verlassen, so teilen wir Ihnen schriftlich Ihren aktuellen Punktestand mit. Die Punkte können Sie dann auf Ihrem Konto bei der neuen Kammer gutschreiben lassen.
Fortbildungszertifikat – welchen Nutzen hat es für die BLAK?
- Förderung der Fortbildung
- Dokumentation der Kompetenz und hohen Qualifikation des Berufsstandes gegenüber Dritten
- Stärkung der Position der Apotheker im Gesundheitssektor und Verbesserung des Apothekerimage in der Öffentlichkeit
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch die umfassende Fortbildung und Kompetenzerhaltung aller Apothekerinnen und Apotheker sowie dem nicht-approbierten pharmazeutischen Personal
- Erweiterung des kammereigenen Fortbildungsangebotes durch die Vergabe von empfehlenden Fortbildungspunkten für Veranstaltungen externer Veranstalter, wie Firmen und Großhandlungen
- Deckung des steigenden Qualifizierungsbedarfs der bayerischen Apotheken durch qualitätsgesicherte, externe Angebote
