Famulus ausbilden
Mit der Anmeldung zum ersten Staatsexamen müssen Pharmaziestudenten den Nachweis über eine Famulatur vorlegen. Durch die Famulatur ermöglichen Apotheker den Studenten einen frühzeitigen ersten Einblick in die Aufgaben und Tätigkeitsfelder in einer Apotheke oder in der pharmazeutischen Industrie. Das erleichtert den Berufseinstieg und stellt wertvolle Bezüge zwischen Theorie und Praxis her.
8 Wochen Einblick
Die Famulatur umfasst acht Wochen, vier Wochen davon müssen die Studenten in der öffentlichen Apotheke ableisten. Die restliche Zeit können sie auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehr-Apotheke oder in der Industrie absolvieren. Die Famulatur muss während der Semesterferien in Vollzeit und unter der Leitung eines Apothekers erfolgen. Am Ende der Famulatur stellt der Apothekenleiter eine Bescheinigung aus.
Inhalte der Famulatur
Leistet der Student seine Famulatur in einer öffentlichen oder Krankenhaus-Apotheke ab, sind die Aufgabenbereiche Warenverwaltung, Rezeptur/Defektur und Arzneimitteluntersuchung ein sinnvoller Einstieg. Außerdem empfehlen wir, den Famulus mit der Terminologie und den Rechtsvorschriften des Berufs vertraut zu machen. Bei einer Famulatur in der Industrie sollte der Student einen möglichst großen Einblick in der Arbeit verschiedener Abteilungen, wie Entwicklung und Forschung, Klinische Prüfung, Qualitätskontrolle oder Zulassung erhalten.
Leitfaden für die Organisation der Famulatur
Vergütung
Der Famulus erhält keine Vergütung oder finanzielle Beihilfe. Damit ist er nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Lediglich an die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BGW) ist zu denken. Der Famulus hat keinen Anspruch auf Urlaub, versäumte Tage müssen nachgeholt werden.
