Gefahrstoffrecht
Apothekenleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die chemikalienrechtlichen Vorschriften in der Apotheke beachtet werden. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz von Apothekenmitarbeitern und Umwelt vor der schädlichen Einwirkung gefährlicher Stoffe.
- die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen,
- Abgaberegeln und -verbote
- Informationspflichten bei der Abgabe,
- die Kennzeichnung von Abgabe- und Vorratsgefäßen,
- die korrekte Verpackung von Gefahrstoffen und
- den Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Gefahrstoffrechtliche Vorschriften finden Sie in der Chemikalienverbotsverordnung (Abgabebestimmungen) und der Gefahrstoffverordnung (Kennzeichnung, Verpackung, Verwendungsverbote, Arbeitsschutz). Sie werden ergänzt durch Technische Regeln für Gefahrstoffe, die Details für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in der Apotheke enthalten.
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