Heimversorgung
Viele Apotheken versorgen Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Voraussetzung für die Heimversorgung ist ein Vertrag zwischen Apotheke und Heimträger, der von der Kreisverwaltungsbehörde als zuständiger Behörde genehmigt werden muss.
Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Apotheker zur ordnungsgemäßen Versorgung der Heimbewohner. Dazu gehören auch die Kontrolle, Dokumentation sowie die Information und Beratung, die durch den Apothekenleiter selbst oder sein pharmazeutisches Personal erfolgen muss.

