Heimversorgung

Viele Apotheken versorgen Heim­bewohner mit Arznei­mitteln und apotheken­pflichtigen Medizin­produkten. Voraussetzung für die Heim­versorgung ist ein Vertrag zwischen Apotheke und Heimträger, der von der Kreis­verwaltungs­behörde als zuständiger Behörde genehmigt werden muss.

Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Apotheker zur ordnungs­gemäßen Versorgung der Heim­bewohner. Dazu gehören auch die Kontrolle, Dokumentation sowie die Information und Beratung, die durch den Apotheken­leiter selbst oder sein pharma­zeutisches Personal erfolgen muss.

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