Notdienst und Dienstbereitschaft

An Werktagen haben rund 3.400 Apotheken in Bayern geöffnet. Rund 10 Prozent der Apotheken leisten jeden Tag Nacht- und Notdienst. Auch an Sonn- und Feiertagen können sich Patienten auf die Apotheken im Freistaat verlassen. Hohe Dienst­bereitschaft und zuver­lässiger Notdienst sind mehr als nur ein gesetzlicher Auftrag. Sie sind ein wichtiges Allein­stellungs­merkmal der wohnortnahen Apotheke gegenüber anderen Vertriebs­wegen.

BLAK als zuständiger Ansprechpartner

Die Kammer ist zuständig für die Sicher­stellung der Dienst­bereit­schaft in Bayern und die Einteilung der Notdienste für die bayerischen Apotheken. Dazu erstellt die BLAK einen jährlichen Notdienst­plan für jeden der fast 180 Notdienstkreise in Bayern. Dienst­befreiung und Ruf­bereit­schaft müssen die Apotheken bei der BLAK beantragen. Dafür berechnet die BLAK eine Verwaltungs­gebühr. Bei einem Notdienst­tausch muss die Kammer rechtzeitig informiert werden

Notdienst-Portal

Das Notdienst-Portal bieten Apotheken und Apotheken­­mitarbeitern viel­fache Möglichkeiten, die dienst­­­habenden Apotheken in ihrer Region zu finden. Zudem können Sie einen individuellen Notdienst­­plan erstellen und den passenden Kunden­­aushang für Ihre Apotheke gleich fertig ausdrucken.

Was bedeutet eigentlich Notdienst?

Der Notdienst ist keine reguläre Versorgung, sondern soll die Arznei­mittel­versorgung der Bevölkerung im Notfall sicher­stellen. Die BLAK muss dabei zwischen den Interessen der Patienten und denen der Apotheker vermitteln: Die Patienten wünschen sich eine möglichst bequeme Arznei­mittel­versorgung auch im Notfall. Dem stehen die Arbeit­schutz­interessen des durch die Dienst­bereitschaft betroffenen Apotheken­personals gegenüber. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen diesen beiden Interessen, eine für die Patienten noch zumutbare Arznei­mittel­versorgung.

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