Notdienst und Dienstbereitschaft
An Werktagen haben rund 3.400 Apotheken in Bayern geöffnet. Rund 10 Prozent der Apotheken leisten jeden Tag Nacht- und Notdienst. Auch an Sonn- und Feiertagen können sich Patienten auf die Apotheken im Freistaat verlassen. Hohe Dienstbereitschaft und zuverlässiger Notdienst sind mehr als nur ein gesetzlicher Auftrag. Sie sind ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der wohnortnahen Apotheke gegenüber anderen Vertriebswegen.
BLAK als zuständiger Ansprechpartner
Die Kammer ist zuständig für die Sicherstellung der Dienstbereitschaft in Bayern und die Einteilung der Notdienste für die bayerischen Apotheken. Dazu erstellt die BLAK einen jährlichen Notdienstplan für jeden der fast 180 Notdienstkreise in Bayern. Dienstbefreiung und Rufbereitschaft müssen die Apotheken bei der BLAK beantragen. Dafür berechnet die BLAK eine Verwaltungsgebühr. Bei einem Notdiensttausch muss die Kammer rechtzeitig informiert werden
Notdienst-Portal
Das Notdienst-Portal bieten Apotheken und Apothekenmitarbeitern vielfache Möglichkeiten, die diensthabenden Apotheken in ihrer Region zu finden. Zudem können Sie einen individuellen Notdienstplan erstellen und den passenden Kundenaushang für Ihre Apotheke gleich fertig ausdrucken.
Was bedeutet eigentlich Notdienst?
Der Notdienst ist keine reguläre Versorgung, sondern soll die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Notfall sicherstellen. Die BLAK muss dabei zwischen den Interessen der Patienten und denen der Apotheker vermitteln: Die Patienten wünschen sich eine möglichst bequeme Arzneimittelversorgung auch im Notfall. Dem stehen die Arbeitschutzinteressen des durch die Dienstbereitschaft betroffenen Apothekenpersonals gegenüber. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen diesen beiden Interessen, eine für die Patienten noch zumutbare Arzneimittelversorgung.
