Pandemie
Für den Fall, dass die Bayerische Staatsregierung eine Pandemie ausruft, kommt den öffentlichen Apotheken eine besondere Rolle bei der Verteilung von Arzneimitteln zu. Sie sind Teil des offiziellen Rahmenplans, den die Bayerische Staatsregierung für den Pandemiefall vereinbart hat.
Bayerischer Influenzapandemie-Rahmenplan
Öffnungszeiten im Pandemiefall
Im Pandemiefall gelten für öffentliche Apotheken besondere Ladenöffnungszeiten. Die BLAK hat hierfür spezielle Bestimmungen erlassen. Alle bayerischen Apotheken werden im Pandemiefall kurzfristig über das Inkrafttreten dieser Verfügung informiert. Grundsätzlich gilt:
- Alle bisherigen Dienstbereitschaftsanordnungen werden in den betroffenen Regionen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Alle Apotheken in den betroffenen Regionen müssen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr ständig dienstbereit sein.
- Anordnungen über die Dienstbereitschaft im Wege der Rufbereitschaft werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Die Wirkung der Allgemeinverfügung entfällt erst mit der Erklärung der zuständigen Stelle, dass eine Region nicht mehr zum Pandemiegebiet zählt.
Allgemeinverfügung für den Pandemiefall
Oseltamivir
Zur Behandlung im Pandemiefall ist Oseltamivir vorgesehen. Die Bayerische Staatsregierung verfügt über einen ausreichenden Vorrat, der im Pandemiefall an die Apotheken verteilt wird. Diese stellen dann nach den Vorgaben der zuständigen Landesbehörde eine Oseltamivir-Lösung 15 mg/ml her.
Hinweise zur Herstellung von Oseltamivir
Arbeitsschutz und Risikomanagement
Die BAK und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben einen gemeinsamen Leitfaden erarbeitet, der das Risikomanagement im Pandemiefall erleichtert. Darin enthalten sind unter anderem Vorschläge für Abläufe und Arbeitsaufteilung in der Apotheke, Richtlinien für die Patientenkommunikation und die Herstellung der Oseltamivir-Lösung sowie Checklisten für die Mitarbeiterunterweisung. Wichtig im Pandemiefall sind auch Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
- Leitfaden der BLAK
- Empfehlungen der BAK (Schutzmaßnahmen, Standards, Formulare)

