PhiP ausbilden
Mit der Beschäftigung eines PhiP profitiert das Apothekenteam über die Anbindung an die Universität vom aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung und Methoden. Und vielleicht wird aus dem PhiP auch eine Nachwuchskraft für die Zeit nach dem Praktikum.
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Erst Theorie, dann Praxis
Die praktische Ausbildung beginnt nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium und geht über 12 Monate. Mindestens 6 Monate davon müssen die Studenten in einer öffentlichen Apotheke absolvieren. Für die weiteren 6 Monate können sie wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehr-Apotheke, der Industrie, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen abhalten. Oder sie entscheiden sich erneut für eine öffentliche Apotheke. Die Reihenfolge der Stationen ist dabei unerheblich.
Ausbildungsstätte
Jede öffentliche Apotheke in Bayern kann zugleich auch Ausbildungsstätte sein. Zudem ermöglichen viele Krankenhausapotheken, pharmazeutische Firmen und einige Institute die Ausbildung der PhiP. Wichtig dabei ist: Der Apotheker, der für die Ausbildung des PhiP verantwortlich ist, muss hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig sein. Wenn Sie einen Praktikumsplatz zu vergeben haben, können Sie diesen in unserem Stellenmarkt einstellen. Zudem führt die BLAK ein Verzeichnis mit Ausbildungsstätten, in das Sie sich freiwillig eintragen lassen können.
Anmeldung als Ausbildungsstätte
Vertrag
Wir empfehlen den Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Der PhiP hat Anspruch auf Urlaub und eine angemessen Vergütung, die sich am Bundesrahmentarifvertrag orientieren kann. Unabhängig von der Vergütungshöhe sind Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. PhiP sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse und in Bayern zudem Pflichtmitglied der Bayerischen Apothekerversorgung. Am Ende der Ausbildung stellt die Apotheke eine Bescheinigung aus.
- Muster-Ausbildungsvertrag
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung
- Bundesrahmentarifvertrag (1.1.2011)
Inhaltliche Ausgestaltung
Die PhiP arbeitet in Vollzeit in der Ausbildungsstätte. Da er zum pharmazeutischen Personal in Ausbildung zählt, darf er unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Er hat allerdings keine Vertretungsbefugnis. Der PhiP bereitet sich mit dem Praktikum auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vor. Dabei ist es die Aufgabe der Ausbilders den PhiP an die Realitäten der Praxis heranzuführen. Wichtig für den PhiP sind der Erwerb von Warenkenntnissen, die Beschaffung und Verwertung von Informationen über Arzneimittel sowie ihre Verwendung im Beratungsgespräch mit Arzt und Patient.
Leitfaden über die Ausbildung von PhiP
Begleitender Unterricht
Während des Praktikums muss der PhiP an Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Dieser umfasst in der Regel 2 Wochen im Frühjahr und 2 Wochen im Herbst des Ausbildungsjahres. Der Unterricht wird von der BLAK organisiert und findet in München oder Regensburg statt. Während der Zeit des Unterrichts muss der PhiP bei fortlaufender Bezahlung freigestellt werden. Eine weitere Dienstverpflichtung im Ausbildungsbetrieb ist in diesem Zeitraum nicht zulässig.
