PKA ausbilden

Durch die Ausbildung einer PKA erhält die Apotheke ein wertvolles Team­mitglied für die tägliche Arbeit. Die Ausbildung der PKA verläuft dual: Die praktische Ausbildung findet in der Apotheke statt. Zusätzliche theoretische Kenntnisse vermittelt die Berufsschule. Die reguläre Ausbildungs­zeit beträgt 36 Monate. In einigen Fällen kann die Ausbildung auch verkürzt werden.

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Start der Ausbildung

Die BLAK empfiehlt, die Ausbildung im August zu starten. Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und an die BLAK zur Eintragung in das Berufs­ausbildungs­verzeichnis geschickt werden. Bei minder­jährigen Auszubildenden ist zudem eine ärztliche Erst­untersuchung nach dem Jugend­arbeits­schutzgesetz bei der BLAK einzureichen.

Vor Beginn der Ausbildung sind bei der BLAK folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausbildungsvertrag inklusive Ausbildungsplan (in 3-facher Ausfertigung)
  • Angaben zur Berufsbildungsstatistik gem. BBiG
  • ggf. Erstuntersuchung bei Minderjährigen

Alle notwendigen Unterlagen können bei der BLAK kostenfrei angefordert werden.

Fachkräfteverhältnis

Vor Abschluss eines Ausbildungs­vertrages gilt es zu prüfen, ob die Zahl der Auszu­bildenden in einem ange­messenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungs­plätze oder zur Zahl der beschäftigten Fach­kräfte steht. Die sogenannte Prüfung des Fach­kräfte­verhältnis durch die BLAK ist im Berufs­bildungs­gesetz vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass ausreichend Zeit und Personal zur Betreuung des Auszu­bildenen zu Verfügung stehen. Als angemessen gilt in der Regel

  • 1-2 Fachkräfte = 1 Auszu­bildender
  • 3-5 Fachkräfte = 2 Auszu­bildende
  • 6-8 Fachkräfte = 3 Auszu­bildende
  • je weitere 3 Fachkräfte = 1 weiterer Auszu­bildender

Berufsschule

Die Auszubildenden müssen sich selbst an der Berufs­schule anmelden. Sie müssen im ersten Ausbildungs­jahr an 2 Tagen wöchentlich und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an 1 Tag wöchentlich die Berufs­schule besuchen. Der Ausbilder muss den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschul­unterricht unter Fortzahlung der Ausbildungs­vergütung freistellen.

Verzeichnis der Berufsschulen in Bayern

Ausbildungsnachweis und Prüfung

Die Auszubildenden sind verpflichtet einen schriftlicher Ausbildungs­nachweis (Berichtsheft) zu führen. Der Nachweis basiert auf dem individuellen Ausbildungs­plan, den Ausbildender und Auszubildender vereinbaren. Einen Rasterplan für die Ausbildung stellt die BLAK Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Auszubildende eine Qualifikation zum Ersthelfer erwerben. Diese Bescheinigung darf bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung nicht alter als 2 Jahre sein.

Ausbildungs­nachweis und Ersthelfer­kurs sind Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfung. Der Ausbildende muss seinen Auszubildenden termingerecht zur Zwischen- und Abschluss­prüfung anmelden.

Ausbildungsvergütung und Urlaub

Die Höhe der Ausbildungs­vergütung richtet sich in der Regel nach der Gehalts­tafel des Bundes­rahmen­tarif­vertrages (BRTV) für Apotheken­mitarbeiter. Grundlage der Vergütung ist die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Der BRTV sieht bei einer 6‑Tage‑Woche einen regulären Urlaubs­anspruch von 33 Werktagen vor. Während der Ausbildung besteht Versicherungs­pflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosen­versicherung.

Bundesrahmentarifvertrag (1.1.2011)