PKA ausbilden
Durch die Ausbildung einer PKA erhält die Apotheke ein wertvolles Teammitglied für die tägliche Arbeit. Die Ausbildung der PKA verläuft dual: Die praktische Ausbildung findet in der Apotheke statt. Zusätzliche theoretische Kenntnisse vermittelt die Berufsschule. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 36 Monate. In einigen Fällen kann die Ausbildung auch verkürzt werden.
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Start der Ausbildung
Die BLAK empfiehlt, die Ausbildung im August zu starten. Der Vertrag muss vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und an die BLAK zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis geschickt werden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zudem eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei der BLAK einzureichen.
Vor Beginn der Ausbildung sind bei der BLAK folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausbildungsvertrag inklusive Ausbildungsplan (in 3-facher Ausfertigung)
- Angaben zur Berufsbildungsstatistik gem. BBiG
- ggf. Erstuntersuchung bei Minderjährigen
Alle notwendigen Unterlagen können bei der BLAK kostenfrei angefordert werden.
- Muster-Ausbildungsunterlagen anfordern
- Leitfaden für die Ausbildung von PKA
- Merkblatt zur Ausbildung von PKA
Fachkräfteverhältnis
Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages gilt es zu prüfen, ob die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht. Die sogenannte Prüfung des Fachkräfteverhältnis durch die BLAK ist im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass ausreichend Zeit und Personal zur Betreuung des Auszubildenen zu Verfügung stehen. Als angemessen gilt in der Regel
- 1-2 Fachkräfte = 1 Auszubildender
- 3-5 Fachkräfte = 2 Auszubildende
- 6-8 Fachkräfte = 3 Auszubildende
- je weitere 3 Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender
Berufsschule
Die Auszubildenden müssen sich selbst an der Berufsschule anmelden. Sie müssen im ersten Ausbildungsjahr an 2 Tagen wöchentlich und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an 1 Tag wöchentlich die Berufsschule besuchen. Der Ausbilder muss den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freistellen.
Verzeichnis der Berufsschulen in Bayern
Ausbildungsnachweis und Prüfung
Die Auszubildenden sind verpflichtet einen schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Der Nachweis basiert auf dem individuellen Ausbildungsplan, den Ausbildender und Auszubildender vereinbaren. Einen Rasterplan für die Ausbildung stellt die BLAK Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus muss der Auszubildende eine Qualifikation zum Ersthelfer erwerben. Diese Bescheinigung darf bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung nicht alter als 2 Jahre sein.
Ausbildungsnachweis und Ersthelferkurs sind Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfung. Der Ausbildende muss seinen Auszubildenden termingerecht zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmelden.
- Prüfungsordnung für PKA
- Schriftlichter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) / Rasterplan für die Jahre 1-3
- Anmeldung Abschlussprüfung Sommer 2012
- Anmeldung Zwischenprüfung 2012
- Anmeldung Abschlussprüfung Winter 2013
Ausbildungsvergütung und Urlaub
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach der Gehaltstafel des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) für Apothekenmitarbeiter. Grundlage der Vergütung ist die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Der BRTV sieht bei einer 6‑Tage‑Woche einen regulären Urlaubsanspruch von 33 Werktagen vor. Während der Ausbildung besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
