Auslands­praktikum

Wenn Sie einen Teil Ihres Praktischen Jahres im Ausland absolvieren möchten, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Über die Anerkennung eines Auslands­praktikums entscheidet das zuständige Landes­prüfungs­amt. Man sollte sich möglichst umgehend bei der Behörde informieren und sich das Ergebnis schriftlich mitteilen lassen. Wichtig ist auch: Mindestens sechs Monate der praktischen Ausbildung müssen auf jeden Fall in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland abgeleistet werden.

Förderung

Um die Zeit im Ausland auch finanziell gut stemmen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Als Erasmus-Student erhalten Sie eine finanzielle Unter­stützung. Zudem ist es möglich, Bafög für das Auslands­praktikum zu beantragen.

Darüber hinaus kann man sich bei der Bayerischen Apotheker­stiftung um ein Reise­stipendium (bis 1.500 Euro) bewerben. Bei Interesse an einem Reise­stipendium, und wenn Sie mehr über die Förder­kriterien der Bayerischen Apotheker­stiftung wissen möchten, wenden Sie sich an die BLAK.

Förderkriterien Apothekerstiftung

Nützliche Links

Erfahrungs­berichte

PhiP, die eine Förderung von der Bayerischen Apotheker­stiftung erhalten, reichen nach dem Auslands­aufenthalt einen Erfahrungs­bericht ein. Diese Berichte sind ein guter Ausgangs­punkt für die eigene Planung und enthalten viele wertvolle Tipps.

Erfahrungsberichte in Dokumente und Downloads