Praktikum
Nach acht Semestern und erfolgreichem zweiten Staatsexamen, schließt sich das Praktische Jahr an das Studium an. Im Praktikum werden Sie Ihr theoretisches Uni-Wissen zum ersten Mal in der Praxis anwenden. Die rechtliche Grundlage für das Praktische Jahr ist die Approbationsordnung.
Vortrag Tipps fürs Praktische Jahr
Leitfaden für das Praktikum
Mit dem Praktikum bereiten Sie sich auf das Dritte Staatsexamen vor. Dabei ist es die Aufgabe Ihres Ausbilders, Sie an die Realitäten der Praxis heranzuführen. Wichtig sind unter anderem der Erwerb von Warenkenntnissen, die Beschaffung und Verwertung von Informationen über Arzneimittel sowie ihre Verwendung im Beratungsgespräch mit Arzt und Patient. Mit einem Leitfaden für die Ausbildung von PhiP geben wir Ihren und Ihrem Ausbilder einen umfassenden Themenkatalog für die Ausbildung an die Hand.
Leitfaden über die Ausbildung von PhiP
Praktikum ist Teil der Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist nicht mehr dem Studium zuzuordnen, ist aber ein Teil der Ausbildung für Pharmazeuten. Während des Praktikums sind Sie daher zwar noch Auszubildender, aber kein Student mehr. Wichtig: Ihre Ausbildungszeit endet nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Ausbildungsvertrages, sondern erst mit dem Bestehen des Dritten Staatsexamens.

