Praktikum

Nach acht Semestern und erfolgreichem zweiten Staats­examen, schließt sich das Praktische Jahr an das Studium an. Im Praktikum werden Sie Ihr theoretisches Uni-Wissen zum ersten Mal in der Praxis anwenden. Die rechtliche Grund­lage für das Praktische Jahr ist die Approbations­ordnung.

Vortrag Tipps fürs Praktische Jahr

Leitfaden für das Praktikum

Mit dem Praktikum bereiten Sie sich auf das Dritte Staats­­examen vor. Dabei ist es die Aufgabe Ihres Ausbilders, Sie an die Realitäten der Praxis heranzuführen. Wichtig sind unter anderem der Erwerb von Waren­­­kenntnissen, die Beschaffung und Verwertung von Informationen über Arznei­­mittel sowie ihre Verwendung im Beratungs­­gespräch mit Arzt und Patient. Mit einem Leitfaden für die Ausbildung von PhiP geben wir Ihren und Ihrem Ausbilder einen umfassenden Themen­­katalog für die Ausbildung an die Hand.

Leitfaden über die Ausbildung von PhiP

Praktikum ist Teil der Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist nicht mehr dem Studium zuzuordnen, ist aber ein Teil der Ausbildung für Pharma­­zeuten. Während des Praktikums sind Sie daher zwar noch Auszubildender, aber kein Student mehr. Wichtig: Ihre Ausbildungs­­zeit endet nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Ausbildungs­vertrages, sondern erst mit dem Bestehen des Dritten Staats­­examens. 

Stellungnahme zur Vorlage bei Behörden