PTA ausbilden
Durch die Ausbildung einer PTA erhält die Apotheke ein aktives Teammitglied für die Arbeit in der Offizin und die pharmazeutische Beratung Ihrer Patienten. Die Ausbildung der PTA umfasst insgesamt zweieinhalb Jahre, davon fallen zwei Jahre auf den Besuch einer Berufsfachschule. Während dieser Zeit muss die angehende PTA ein 160‑stündiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Nach bestandener Prüfung folgt ein 6‑monatiges Praktikum in einer Apotheke, das mit einer mündlichen Prüfung endet.
Dokumente und Downloads zur Ausbildung von PTA durchsuchen
Berufsfachschule
Vor Beginn der praktischen Ausbildung in einer Apotheke besuchen die PTA-Anwärter eine staatlich anerkannte Berufsfachschule.
160 Stunden Praktikum
Während der schulischen Ausbildung leisten die PTA-Anwärter in der Ferienzeit ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke ab. Grundsätzlich steht es dem Apothekenleiter frei, den Inhalt des Praktikums selbst zu bestimmen. Der Schüler soll Einblicke in die pharmazeutischen Tätigkeiten und Betriebsabläufe einer Apotheke erhalten. Am Ende des Praktikums stellt der Apothekenleiter eine Bescheinigung aus.
Vordruck für die Praktikumsbescheinigung
6 Monate praktische Ausbildung
Nach der schulischen folgt die praktische Ausbildung in einer öffentlichen oder Krankenhaus-Apotheke. Der Ausbilder führt den PTA-Anwärter in die Berufspraxis ein und unterstützt ihn bei der Umsetzung der theoretischen Kenntnis in die Praxis. Außerdem bereitet er ihn auf die mündliche Prüfung vor. Der Apothekenleiter stellt am Ende des Praktikums eine Bescheinigung aus.
- Muster-Ausbildungsvertrag
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung
- Leitfaden für die Ausbildung von PTA
Ausbildungsnachweis
Die PTA-Anwärter sind verpflichtet ein Ausbildungstagebuch zu führen. Gemeinsam vereinbaren Apothekenleiter und Auszubildender einen groben Ausbildungsplan, der unter anderem die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln umfasst. Das Tagebuch ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Gehaltstafel des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter. Während der Ausbildung besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
