PTA ausbilden

Durch die Ausbildung einer PTA erhält die Apotheke ein aktives Team­mitglied für die Arbeit in der Offizin und die pharma­zeutische Beratung Ihrer Patienten. Die Ausbildung der PTA umfasst insgesamt zweieinhalb Jahre, davon fallen zwei Jahre auf den Besuch einer Berufs­fachschule. Während dieser Zeit muss die angehende PTA ein 160‑stündiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Nach bestandener Prüfung folgt ein 6‑monatiges Praktikum in einer Apotheke, das mit einer mündlichen Prüfung endet.

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Berufsfachschule

Vor Beginn der praktischen Ausbildung in einer Apotheke besuchen die PTA-Anwärter eine staatlich anerkannte Berufs­fachschule.

PTA-Schulen in Bayern

160 Stunden Praktikum

Während der schulischen Ausbildung leisten die PTA-Anwärter in der Ferien­zeit ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke ab. Grundsätzlich steht es dem Apotheken­leiter frei, den Inhalt des Praktikums selbst zu bestimmen. Der Schüler soll Einblicke in die pharmazeutischen Tätigkeiten und Betriebs­abläufe einer Apotheke erhalten. Am Ende des Praktikums stellt der Apotheken­leiter eine Bescheinigung aus.

Vordruck für die Praktikumsbescheinigung

6 Monate praktische Ausbildung

Nach der schulischen folgt die praktische Ausbildung in einer öffentlichen oder Krankenhaus-Apotheke. Der Ausbilder führt den PTA-Anwärter in die Berufs­praxis ein und unterstützt ihn bei der Umsetzung der theoretischen Kenntnis in die Praxis. Außerdem bereitet er ihn auf die mündliche Prüfung vor. Der Apotheken­leiter stellt am Ende des Praktikums eine Bescheinigung aus.

Ausbildungsnachweis

Die PTA-Anwärter sind verpflichtet ein Ausbildungs­tagebuch zu führen. Gemeinsam vereinbaren Apotheken­leiter und Auszubildender einen groben Ausbildungs­plan, der unter anderem die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln umfasst. Das Tagebuch ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Abschluss­prüfung.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungs­vergütung richtet sich nach der Gehalts­tafel des Bundes­rahmen­tarif­vertrages für Apotheken­mitarbeiter. Während der Ausbildung besteht Versicherungs­pflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosen­versicherung.

Bundesrahmentarifvertrag (1.1.2011)