Drittes Staatsexamen
Bald ist die letzte Hürde genommen. Nach der praktischen Ausbildung und dem Besuch des Begleitenden Unterrichts folgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Haben Sie diese Prüfung erfolgreich absolviert, können Sie Ihren Antrag auf Approbation stellen.
FAQ zum Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung
Vorbereitung und Anmeldung
Im Freistaat Bayern werden die Prüfungen an zwei Hauptterminen jeweils Mitte Juni/ Anfang Juli und Ende November/ Anfang Dezember abgehalten. Daneben finden in der Regel Wiederholungstermine im Februar/März sowie September/ Oktober statt. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig in der DAZ, der PZ sowie im Rundschreiben und auf www.blak.de veröffentlicht.
Die Anmeldefrist für die Prüfungen ab Ende November 2013 ist der 6. September 2013.
Kandidaten, die bereits das Zweite Staatsexamen in Bayern abgelegt haben, haben mit dem Zeugnis einen Anmeldevordruck für den Dritten Prüfungsabschnitt erhalten. Diesem Vordruck ist auch zu entnehmen, welche Unterlagen bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt einzureichen sind.
Prüfungsort
Die einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung müssen grundsätzlich vor dem Landesprüfungsamt des Landes abgelegt werden, in dem Sie zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Pharmazie studieren oder studiert haben.
Der Prüfungsort für das Dritte Staatsexamen richtet sich nicht danach, wo Sie den Begleitenden Unterricht haben. Die Einteilung zum jeweiligen Prüfungsort München oder Regensburg erfolgt auf Grund dem im Antrag angegebenen gegenwärtigen Wohnsitz.
Dem Prüfungsort Regensburg werden die Prüflinge mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeteilt.
In München werden Kandidaten mit Wohnsitz in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sowie außerhalb Bayerns wohnhafte Kandidaten geprüft.

