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Aktuelles Neuigkeiten der Bayerischen Landesapothekerkammer

Hier finden Sie Neuigkeiten für unsere Mitglieder und Angehörige pharmazeutischer Berufe in Bayern.

96 Ergebnisse
Telematikinfrastruktur: Was Sie jetzt schon tun können!
Ausgabe der Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B)
Es dauert nicht mehr lange, bis wir das Online-Antragsportal für Sie freischalten werden. Voraussichtlich sind wir bis Ende dieses Monates soweit.
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COVID-19-Dokumente auf ABDA-Website aktualisiert
Überarbeitete Version der Corona-FAQ - Neues bei Arbeitsschutz und Herstellung von Desinfektionsmitteln
Mit Stand 3. Juli 2020 hat die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. mehrere Dokumente zu COVID-19 aktualisiert. Die neuen Versionen sind auf der Website der ABDA zu finden.
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Delegiertenversammlung beschließt einstimmig Resolution
Satzungsänderung schafft Rechtssicherheit bei Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) heute in München fand bedingt durch Corona mit reduzierter Tagesordnung statt. Wichtige Dinge haben die 72 anwesenden Delegierten dennoch angeschoben. Zum einen verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, die den Gesetzgeber zu einer schnellen Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auffordert. Zum anderen macht eine…
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Auch im Backoffice keine Maskenpflicht, sofern ein Kundenkontakt ausgeschlossen ist
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann dennoch angezeigt sein - beispielsweise aus Gründen des Arbeitsschutzes
Am 22. Juni haben wir an dieser Stelle über die Regelung zur Maskenpflicht im Kassen- und Thekenbereich von Apotheken laut Sechster Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) informiert. Offen blieb seinerzeit, wie die Verordnung für das Backoffice zu interpretieren ist. Hierzu herrscht nun Klarheit.
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Keine Maskenpflicht in Kassen- und Thekenbereichen mehr, wenn Schutzwände für zuverlässigen Infektionsschutz sorgen
Backoffice: Vorerst sicherheitshalber den bisherigen Status quo beibehalten
Mit der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) wurde festgelegt, dass ab dem 22. Juni 2020 die Maskenpflicht für das Personal in Kassen- und Thekenbereichen entfallen kann, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
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BLAK-Allgemeinverfügung: Flexible Öffnungszeiten zunächst bis 31. Juli 2020 verlängert
Wegen Corona-Ausbreitung: Regelungen vom 16. März, 9. April und 14. Mai gelten weiterhin
Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 16. März 2020, vom 9. April 2020, vom 14. Mai 2020 und neu vom 19. Juni 2020 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten.
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BLAK-Allgemeinverfügung: Flexible Öffnungszeiten zunächst bis 29. Juni 2020 verlängert
Wegen Corona-Ausbreitung: Regelungen vom 16. März und 9. April gelten weiterhin
Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 16. März 2020, vom 9. April 2020 und neu vom 14. Mai 2020 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten.
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Vorstand nimmt Stellung zur Maskenpflicht im Freistaat
BLAK setzt sich für Anpassungen ein - Visiere keine gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung
Die nach wie vor geltende Maskenpflicht im Freistaat treibt die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker in hohem Maße um. Der Vorstand der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) hat dieses Thema erneut diskutiert und nimmt dazu Stellung. Die nach wie vor hohen Infektionszahlen in Bayern rechtfertigen demnach weiterhin besondere Maßnahmen. Die BLAK sieht aber auch Anpassungsbedarf bei den…
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Familienministerium äußert sich zur Beschäftigung von Schwangeren in der Offizin
Ministerium zu neuem Distanzgebot: "Die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Schutzmaßnahmen besteht grundsätzlich"
Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 ist in Bayern die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfallen. Stattdessen gilt eine Kontaktbeschränkung mit Distanzgebot. Uns erreichen dazu viele Fragen zu den Auswirkungen dieser Veränderung - insbesondere zur Frage der Beschäftigung von Schwangeren in der Offizin. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat uns auf Nachfrage seine…
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1,5 Meter Mindestabstand, nur ein Kunde auf 20 Quadratmeter
Verordnung weitet klar definierte Abstandsregeln auch auf bayerische Apotheken aus
Laut Verordnung zur Änderung der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28. April 2020 gilt die konkrete Abstandsregelung für alle Ladengeschäfte - und damit auch für alle Apotheken.
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Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
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    089 92 62 - 47
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