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Ausfuhr pseudoephedrinhaltiger Fertigarzneimittel nach Thailand

| Medizinprodukte

Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 21. Januar 2011

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat informiert, daß die Einfuhr pseudoephedrinhaltiger Fertigarzneimittel nach Thailand nur für bestimmte, abschließend genannte Fertigarzneimittel zugelassen ist.

Hintergrund ist, den Bezug pseudoephedrinhaltiger Fertigarzneimittel zur illegalen Herstellung von Metamfetamin zu verhindern. Die Ausfuhr von Arzneimitteln ist – mit Ausnahme der Vorgaben des § 73a AMG – nicht ausdrücklich reglementiert. Gleichwohl gilt, daß Apotheken, die Fertigarzneimittel ins Ausland versenden, etwa auf Bestellung dort ansässiger deutscher Staatsbürger, selbstverständlich die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Bestimmungsländer zu beachten haben. Da Thailand ein beliebtes Urlaubsziel ist, aber auch vielen Deutschen als dauerhafter Niederlassungssitz dient, dürften in Deutschland ansässige Apotheken gelegentlich mit Bestellwünschen aus Thailand konfrontiert werden.

Darüber hinaus bittet das Bundesinstitut um Information über Ausfuhren pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel nach Thailand im Einzelfall. Die Information sollte an folgende Adresse gerichtet werden:

Bundesinstitut für Arzneimittel
Bundesopiumstelle
FG 81
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefax: 0228/207 5194 oder 0228/207 5210
E-Mail: grundstoffe@bfarm.de oder annette.rohr@bfarm.de

Wir weisen darauf hin, daß eine Rechtspflicht zur Information der Behörde nicht besteht. Keinesfalls dürfen personenbezogene Daten des Bestellers oder Empfängers an das Bundesinstitut übermittelt werden.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
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