Aktuell ist in Teilen des Bundesgebietes ein gehäuftes Aufkommen von Abmahnungen zu verzeichnen, die per E-Mail an Apotheken versandt werden. Diese beziehen sich auf die Einbindung von Google Webfonts auf Webseiten.
Dabei wird entweder ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro geltend gemacht oder zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung in Bezug auf die sofortige Einstellung der Übermittlung personenbezogener Daten aufgefordert.
Anstoß für diese Abmahnwelle war wohl eine Entscheidung des Landgerichts München I, nach der einem Nutzer ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro zusteht, soweit dessen personenbezogene Daten an Google übermittelt werden (Urteil vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20). Gegenstand dieses Urteils war die Nutzung von Google Webfonts auf einer Webseite.
Bitte prüfen Sie, ob Sie Google Webfonts auf Ihrer Webseite einsetzen. Nehmen Sie erforderlichenfalls unverzüglich Kontakt zu Ihrem Web-Dienstleister auf, um den Einsatz von Google Webfonts auf Ihrer Webseite zu klären. Aufgrund der beschriebenen Problematik empfiehlt es sich, den betreffenden Dienst aktuell nicht zu nutzen.
Mit Blick auf die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung empfehlen wir, diese nicht zu ignorieren, sie aber auch nicht vorschnell zu unterschreiben oder eine Zahlung zu leisten. Lassen Sie sich zu dieser Frage stattdessen fachkundig beraten. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Bayerische Landesapothekerkammer über diese allgemeinen Hinweise hinaus in dieser Angelegenheit – anders als z. B. Rechtsanwälte oder Verbände – nicht weiter individuell unterstützend tätig sein darf.