Durch die am 18. Mai 2011 in Kraft getretene 25. BtMÄndV wurde für den Wirkstoff Tapentadol eine Höchstmenge
von 18.000 mg für ärztliche und
von 4.500 mg für zahnärztliche Verschreibungen
jeweils innerhalb von 30 Tagen festgelegt.
Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass für am Markt befindliche Tapentadol-haltige Betäubungsmittel PALEXIA retard der Fa. Grünenthal diese Höchstmenge teilweise bereits mit einer Packung überschritten wird. Dies betrifft bei ärztlichen Verschreibungen laut Lauer-Taxe (Stand: 15.05.2011) die N3-Packungen von PALEXIA retard 200 mg (100 Stück) und Palexia retard 250 mg (100 Stück).
Der Arzt darf unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 BtMVV von den festgesetzen Höchstmengen abweichen. Die Betäubungsmittelverschreibung muss in diesem Fall aber mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet sein, um in der Apotheke beliefert zu werden zu können. Dem Zahnarzt ist ein Abweichen von den festgesetzten Höchstmengen nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung nicht gestattet.
Wir bitten Sie, entsprechende Verordnungen sorgfältig auf eine Überschreitung der Höchstmenge zu überprüfen, um Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht und etwaige daraus resultierende Retaxationen zu vemeiden.
Bitte informieren Sie auch Ihr pharmazeutisches Personal über diesen Sachverhalt.