Sie benötigen als Apotheke vier Module, um Ihre Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, die zu einer sicheren Vernetzung der Leistungserbringer im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung führen soll.
Diese Module sind Heilberufsausweise (HBA), Institutskarten (SMC-B), Konnektoren und Kartenlesegeräte:
- HBA: dient der Identifikation von Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen der TI
- SMC-B: eine Art Chip; dient der Identifikation der Apotheke im Rahmen der TI
- Konnektor: eine Art Router, der den Zugriff zur TI ermöglicht
- Kartenlesegerät: sowohl für den HBA, als auch die elektronische Gesundheitskarte der Patienten
Nach derzeitigem Stand wird es zu Beginn ausreichen, dass pro Apotheke ein HBA und eine SMC-B vorhanden sind. Zunächst werden also nur die Inhaberinnen und Inhaber beziehungsweise Verantwortlichen, Filialleiterinnen und Filialleiter sowie die Leiterinnen und Leiter einer Krankenhausapotheke einen HBA benötigen und erstattet bekommen.
Die Bayerische Landesapothekerkammer ist Ihr richtiger und erster Ansprechpartner für die Ausgabe der Ausweise und Karten für öffentliche Apotheken. Erst wenn Sie von uns einen Ausgabeberechtigungsnachweis - die so genannte Vorgangsnummer - erhalten, können Sie die Kartenherstellung bei einem der von der Gematik hierfür zugelassenen Kartenhersteller in Auftrag geben. Die Ausgabeprozesse werden in Bayern nicht vor Juli 2020 starten.
Konnektor und Kartenlesegerät über Softwarehaus
Konnektorund Kartenlesegerät erhalten Sie über Ihr Softwarehaus. Der Anschluss der Apotheken an die TI soll bis 30. September 2020 erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Frist ist nicht sanktioniert. Als erste Funktionalität ist der elektronische Medikationsplan (eMP) vorgesehen. Elektronische Rezepte (eRezepte) soll es nach dem aktuellen Sachstand verpflichtend erst ab Januar 2022 geben.
Es wird mit Hochdruck an der Etablierung der TI im Apothekensektor gearbeitet. Aktuell ist ein erster Feldtest in Westfalen-Lippe gestartet. Es zeigen sich derzeit aber auch andernorts, wo bereits Ausgabeprozesse angelaufen sind, weiterhin technische Probleme, die es zuerst zu beheben gilt. In Bayern gibt es zudem die Besonderheit, dass die Gesetzesänderung, mit der der BLAK die Zuständigkeit formal übertragen wird, noch nicht vom Landtag verabschiedet wurde.
Momentan verpassen Sie nichts - wir informieren rechtzeitig
All dies führt dazu, dass jedenfalls nicht vor Juli 2020 das Online-Antragsportal für Sie freigeschaltet werden kann, über das Sie dann den Ausgabeprozess für HBA und SMC-B anstoßen. Wir werden rechtzeitig informieren, wenn es soweit ist. Sie müssen sich in diesem Punkt weiterhin keine Sorgen machen.Sie verpassen nach wie vor noch nichts.