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Verlängerung der Coronavirus-Testverodnung Zeitnahe Aktualisierung der "FAQ zum Coronavirus" geplant

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Gestern ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen aus der Verlängerung der TestV bis zum 30. Juni 2022 und zum anderen aus der Aufhebung der strikten Bindung der Vergütung für Bürgertests an die Corona-Warn-App.

Wir werden unsere „FAQ zum Coronavirus“ dahingehend zeitnah aktualisieren. Außerdem werden wir die aktuell noch ausstehenden Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in die Fragensammlung einarbeiten und Anfang kommender Woche zur Verfügung stellen.

Verordnung

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