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Apotheken in Bayern stellten 2015 über 1 Million Rezepturarzneimittel für gesetzlich Versicherte her

| Pressemitteilungen

Im Jahr 2015 haben die 3236 öffentlichen Apotheken in Bayern 1.376.298 Rezepturen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). „Insgesamt liegt die Zahl noch deutlich höher, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage des Patienten gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln“, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.“

Der Großteil der maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2015 auf so genannte „allgemeine Rezepturen“ z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden so genannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die künstliche Ernährung (Ernährung unter Umgehung des Darms).

Mit der Herstellung von Rezepturen leisten die bayerischen Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Überbrückung von Versorgungslücken bei Fertigarzneimitteln. Vergütet werden der Einkauf der Grundstoffe und die Herstellung des Medikamentes. Anders als bei Fertigarzneimitteln gibt es aber keine Gebühr für Beratung und Abgabe der individuellen Arznei. Dazu der 1. Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. Dr. Hans-Peter Hubmann: "Das ist nicht nachvollziehbar, weil gerade die Situation, in der eine Rezeptur benötigt wird, oft eine besonders intensive Beratung erfordert. Deswegen fordern wir ein, dass Rezepturen hinsichtlich des Beratungsaufwandes den Fertigarzneimitteln gleichgestellt werden."

Bildquelle: ABDA Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt.
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