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Jedes dritte Medikament wegen Arzneiform beratungs­bedürftig

| Pressemitteilungen

Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirk­stoff­pflaster zu beachten? Rund jedes dritte vom Arzt in Bayern verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (29 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Dar­reichungs­form besonders beratungs­bedürftig. Dies hat das Deutsche Arznei­prüfungs­institut (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt.

Die Apotheken in Bayern gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 27 Millionen Packungen besonders beratungs­bedürftiger Dar­reichungsformen an rund 4,5 Millionen GKV-Versicherte ab. Mehr als jeder zweite bayerische GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.

„Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopf­schmerz­tablette zu schlucken ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, so Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landes­apotheker­kammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehl­an­wendungen können die Wirkung eines Präparats jedoch verändern oder zu Neben­wirkungen führen. Benkert: „Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen.“

Den größten Anteil der beratungs­intensiven Dar­reichungs­formen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 2,4 Millionen GKV-Versicherte in Bayern erhielten magen­saft­resistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (900.000 Patienten). Apotheker informierten über die richtige Anwendung weitere 920.000 Patienten, die Augen­arzneimittel brauchten, und 770.000 Patienten, die ein Medikament inhalierten.

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