Im Jahr 2018 haben die öffentlichen Apotheken in Bayern rund 930.000 so genannte allgemeine Rezepturen, wie z. B. Kapseln oder Salben, für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Diese Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) teilen die Bayerische Landesapothekerkammer und der Bayerische Apothekerverband anlässlich des Bayerischen Apothekertages vom 3.-4. Mai mit. „Insgesamt liegt die Zahl der Rezepturarzneimittel allerdings noch höher, denn Rezepturen für Privatversicherte, für den Sprechstundenbedarf oder auf direkte Nachfrage des Patienten sind in diesen DAPI-Daten noch nicht erfasst“, sagte Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern.
Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosierung braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt. Dr. Schmitt: „Rezepturen schließen Versorgungslücken. Sie sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln. Darauf können und sollen unsere Patienten nicht verzichten.“
Mit der Herstellung von Rezepturen leisten die Apotheken in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Dr. Schmitt: „Zeitnah Kapseln oder Zäpfchen anfertigen – das geht nur in der Apotheke vor Ort. Der Prozess ist für die Apotheke aufwändig, und der Zeitaufwand wird nicht angemessen honoriert. Die Rezepturherstellung gehört für die wohnortnahen Apotheken aber zu den so genannten ‚Gemeinwohlpflichten‘, die von ausländischen Arzneimittelversendern oft nicht erfüllt werden.“