Versandhandel
Voraussetzung für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel aus den Betriebsräumen einer öffentlichen Apotheke, ist eine entsprechende Versanderlaubnis. Ist eine Erlaubnis erteilt, muss der Apothekenleiter sicherstellen, dass alle bestellten Arzneimittel verfügbar sind und geliefert werden.
Beim Versand aus der Apotheke muss die Arzneimittelsicherheit in besonderer Weise gewährleistet werden. Zentral ist außerdem, dass Sie die Information und Beratung des Patienten auch beim Versand sicherstellen.
Kammerinterne Merkblätter und Informationen
Leitlinien und Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer
Die aktuellen BAK-Leitlinien, Kommentare und Arbeitshilfen "Versand der Arzneimittel aus der Apotheke" sowie Hinweise auf Revisionen der Leitlinien finden Sie auf der Internetseite der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter www.abda.de > Themen > Arbeit in der Apotheke > Qualitätssicherung > Leitlinien.
Direkter Pfad: http://www.abda.de/themen/apotheke/qualitaetssicherung0/leitlinien/.
Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Stand der Leitlinien und Arbeitshilfen auf Aktualität.