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Studium Apotheker werden in Bayern

Wer sich hierzulande für den Apothekerberuf entscheidet, muss Pharmazie studieren. Bundesweit bieten derzeit mehr als 20 Universitäten den Studiengang Pharmazie an. In Bayern gibt es den Studiengang an diesen vier Universitäten:

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Ludwig-Maximilians-Universität München

Universität Regensburg

Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Die Etappen zum Apothekerberuf

Die Ausbildung zum Apotheker dauert fünf Jahre und gliedert sich in mehrere Abschnitte. Voraussetzung für die Berufsbezeichnung Apothekerin/Apotheker und für die Ausübung des Berufes ist die Approbation. Diese wird im Freistaat je nach räumlicher Zuständigkeit von der Regierung von Oberbayern oder von der Regierung von Unterfranken erteilt. Die Approbation kann nach erfolgreichem Dritten Staatsexamen und im Anschluss an die praktische Ausbildung beantragt werden. Die Etappen auf dem Weg dahin sind im Einzelnen diese:

  • Erster Abschnitt – Grundstudium (Regelstudienzeit: zwei Jahre)
  • Zweiter Abschnitt – Hauptstudium (Regelstudienzeit: zwei Jahre)
  • Dritter Abschnitt – Praktische Ausbildung (Dauer: zwölf Monate)
  • Abschluss Staatsexamen
  • Zulassung zum Apotheker – Approbation
Drittes Staatsexamen

Im Freistaat Bayern werden die Prüfungen an zwei Hauptterminen jeweils Ende Juni/Anfang Juli beziehungsweise Ende November/Anfang Dezember abgehalten. Daneben finden in der Regel Wiederholungs­termine im Februar/März sowie im September/Oktober statt.  Die jeweils aktuelle Bekanntmachung finden Sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern:

Bekanntmachung zur Prüfungszulassung

Informationen der Regierung von Oberbayern

Wer den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Bayern absolviert hat, kann den Antrag für den Dritten Prüfungsabschnitt online von der Homepage der Regierung (siehe Link oben "Informationen der Regierung von Oberbayern" - Formulare) herunterladen und ausfüllen. Diesem Vordruck ist auch zu entnehmen, welche Unterlagen bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt einzureichen sind. Die einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung müssen grundsätzlich vor dem Landesprüfungsamt des Bundeslandes abgelegt werden, in dem Sie zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung Pharmazie studieren oder studiert haben. Die Einteilung zum jeweiligen Prüfungsort München oder Regensburg erfolgt dann auf Grund dem im Antrag angegebenen gegenwärtigen Wohnsitz. Wo Sie den begleitenden Unterricht besucht haben, ist für die Einteilung zum Prüfungsort unerheblich.

  • Dem Prüfungsort Regensburg werden dabei die Prüflinge mit Wohnsitz in den Regierungs­bezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken zugeteilt.
  • In München werden Kandidaten mit Wohnsitz in den Regierungs­bezirken Oberbayern und Schwaben sowie außerhalb Bayerns wohnhafte Kandidaten geprüft.
Ihre Ansprechpartner für das Studium der Pharmazie
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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