Bei Fragen an die Fortbildungsabteilung, die sich im Zusammenhang mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ergeben, möchten wir Sie auf die im Mitgliederbereich unter Presse > Aktuelles abrufbare Zusammenstellung der BLAK hinweisen. Vielen Dank!
Fortbildungszertifikat Für jede Veranstaltung gibt es Punkte
Den Besuch anerkannter Fortbildungen belohnen wir mit Fortbildungspunkten. Haben Sie genügend Punkte gesammelt, können Sie unser Fortbildungszertifikat beantragen. Damit weisen Sie nach, dass Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand sind – egal ob als Apothekerin oder Apotheker, als PTA oder als PKA.
Sie erhalten nach jeder Teilnahme bei einer BLAK-Fortbildung oder einer von uns akkreditieren Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung. Auf dieser ist die Anzahl der Fortbildungspunkte vermerkt, die Sie erworben haben. Das Ziel lautet, innerhalb von drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Punkten zu erreichen:
- Approbierte: 150 Fortbildungspunkte
- PTA: 100 Fortbildungspunkte
- PKA: 70 Fortbildungspunkte
Wenn Sie die notwendige Anzahl an Fortbildungspunkten gesammelt haben, schicken Sie uns bitte alle Teilnahmebescheinigungen zur Prüfung zu – sofern Sie diese noch nicht in Ihrem Fortbildungskonto online eingetragen haben. Sie erhalten bei erreichter Punktzahl Ihr Fortbildungszertifikat, das eine Gültigkeit von drei Jahren besitzt.
Antrag für das Fortbildungszertifikat
Dokumentationsbogen Innerbetriebliche Fortbildung
Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats: Apothekerinnen und Apotheker
Anfragen an die Abteilung Fortbildung adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: fortbildung@blak.de. Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Ihr Anliegen kann auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit die Kolleginnen.
Fortbildungszertifikate
Weiterbildung
- Telefon:089 92 62 - 81
- Telefax:089 92 62 - 903
vormittags: Mo., Di., Do.
