Nach der Ausbildung Wichtige Informationen nach der Ausbildung
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk 'Zweitschrift'. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnismuster verwendet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Ausstellen einer Zweitschrift gemäß unserer Gebührenordnung 15 € beträgt.
Um eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an pka@blak.de.
- Name, Vorname und ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Info, wann und in welcher Apotheke die Ausbildung absolviert wurde
- Aktuelle Anschrift
Um eine Bescheinigung für die Rentenversicherung zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an pka@blak.de.
- Name, Vorname und ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Info, wann und in welcher Apotheke die Ausbildung absolviert wurde
- Aktuelle Anschrift
In der Europäischen Union gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungssysteme und -gänge. Um Bildungsabschlüsse über die Landesgrenzen hinweg besser einschätzen zu können, hat die Europäische Kommission daher den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) entwickelt. Der EQR ist ein Raster aus acht aufeinander aufbauenden Niveaus, denen Abschlüsse zugeordnet werden können. Dabei ist Niveau 1 das niedrigste und Niveau 8 das höchste. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) setzt dieses achtstufige Modell für die Einordnung deutscher Bildungsabschlüsse exakt um.
Erläuterungen zum DQR-/EQR-Hinweis auf Ihrem Zeugnis
Zeugniserläuterung PKA deutsch
