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Famulus Erstes Eintauchen in die Praxis

In der Famulatur lernen Studierende bereits frühzeitig die Tätigkeitsfelder kennen, die ihnen später als Apothekerin oder Apotheker offenstehen – intensiv und in unmittelbarer Begegnung mit der Praxis. Die Famulatur ist notwendig für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen. Sie soll den angehenden Apothekerinnen und Apothekern den Berufseinstieg erleichtern und bereits früh einen Bezug zwischen Theorie und Praxis schaffen.

Wie läuft die Famulatur ab?

Zeitlich umfasst die Famulatur acht Wochen, von denen die Studierenden vier Wochen in der öffentlichen Apotheke arbeiten. Danach können sie frei wählen, ob sie die vierwöchige Restdauer ihrer Famulatur in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der Industrie oder ebenfalls in einer öffentlichen Apotheke absolvieren möchten. Die Famulatur muss während der Semesterferien in Vollzeit erfolgen. Am Ende erhalten die Studierenden von der Apothekenleitung eine Bescheinigung. Die Famula oder der Famulus hat keinen Anspruch auf Urlaub und muss versäumte Tage nachholen. Da es für die Famulatur keine Vergütung oder finanzielle Beihilfe gibt, liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter brauchen somit lediglich an die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu denken.

Als Einstieg in die Famulatur in einer öffentlichen Apotheke oder in einer Krankenhaus-Apotheke empfehlen wir die Aufgabenbereiche Warenverwaltung, Rezeptur/Defektur und Arzneimitteluntersuchung. Außerdem ist es sinnvoll, die Famula oder den Famulus mit Terminologie und Rechtsvorschriften des Apothekerberufes vertraut zu machen. Bei der Famulatur in der Industrie sollten die Studierenden einen umfangreichen Einblick in Abteilungen wie Entwicklung und Forschung, Klinische Prüfung, Qualitätskontrolle oder Zulassung erhalten.

Durch die  Famulatur  sollen  den  Studierenden  in  unmittelbarer  Begegnung mit der Praxis frühzeitig Tätigkeitsfelder gezeigt werden, die ihnen mit  der Approbation  als  Apothekerin oder Apotheker offen  stehen.  Damit wird  durch  eigenes  Erleben  die  spätere  Wahl  des  pharmazeutischen  Berufsfeldes  wesentlich  erleichtert. Kenntnisse  der beruflichen Situation verhindern Fehlentscheidungen  in der Berufswahl,  die zu  Beginn des  Studiums noch korrigiert werden können. Die persönliche Akzeptanz des  späteren  Berufsfeldes erhöht die  Motivation und stellt  pädagogisch wertvolle Bezüge zu den Inhalten des Pharmaziestudiums her.

Begeistern Sie die Studierenden für ihr künftiges Berufsfeld und kümmern Sie sich persönlich darum, dass dieser in der Regel erste Kontakt mit der Apotheke in positiver Erinnerung bleibt! Wir zitieren hier sehr gerne die Kollegen der Landesapothekerkammer Thüringen, deren gemeinsam mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden Deutschland entwickelten Leitfaden wir Ihnen ausdrücklich als Grundlage für die Famulatur empfehlen möchten:

„Die Famulatur ist in der Regel der erste Kontakt des werdenden Apothekers zur Apotheke, auf den es wirklich ankommt. Mit anderen Worten mit der Famulatur verbindet sich eine nicht zu unterschätzende Verantwortung, denn der erste Eindruck ist oft ein entscheidender. … In gemeinschaftlicher Arbeit mit den Pharmaziestudenten haben wir einen einführenden Famulatur-Leitfaden und mehrere Arbeitsbögen entworfen, die helfen sollen, die Famulatur zu strukturieren und zu gestalten. Die Bögen sind so aufgebaut, dass der Praktikant – in vielen Fällen eigenständig – apothekenrelevante Sachverhalte von mehreren Seiten beleuchtet und dabei ermutigt wird, selbstständig zu recherchieren und die so entstehenden Ergebnisse auch selbst zu bewerten.“

Diese Dokumente zur Famulatur finden Sie im Downloadbereich:

Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus

Famulaturleitfaden

Ihre Ansprechpartner für das pharmazeutische Studium
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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