Kammerbeiträge der Bayerischen Apothekerkammer
Als Mitglied der BLAK ist der Kammerbeitrag für Sie verpflichtend. Er errechnet sich nach der aktuellen Beitragsordnung. Für Inhaber einer Betriebserlaubnis ist er abhängig vom Nettoumsatz der Apotheke. Der Prozentsatz des Beitrags wird von den Delegierten auf der Delegiertenversammlung festgelegt. Er wird den Delegierten vom Beitragsausschuss vorgeschlagen. Für alle anderen Mitglieder der BLAK gibt es einen monatlichen Festbetrag, der sich nach der jeweiligen Wochenarbeitszeit richtet.
Die BLAK übernimmt viele wichtige Aufgaben für Apothekerinnen und Apotheker in Bayern. Was genau wir für Sie tun, haben wir an dieser Stelle erläutert. Für die vielfältigen Aufgaben benötigen wir finanzielle Mittel, die auf unsere Mitglieder umgelegt werden.
Übersicht Kammerbeiträge | |
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Kammermitglied | Beitrag |
Inhaber einer Betriebserlaubnis | abhängig vom Umsatz |
Mitglieder, die pharmazeutisch tätig sind (bis 20 Wochenstunden) | 8 Euro monatlich |
Mitglieder, die pharmazeutisch tätig sind (mehr als 20 Wochenstunden) | 16 Euro monatlich |
Mitglieder, die nicht als Apotheker tätig sind (z.B. Rentner, Elternzeit, Arbeitslose) | 4 Euro monatlich |