CookieEinstellungen

Fachsprachenprüfung Ablauf, Termine und Tipps zur Vorbereitung

Hierzulande leben immer mehr Apothekerinnen und Apotheker, für die Deutsch eine Fremdsprache ist. Sie müssen im Rahmen einer dreiteiligen Prüfung Fachsprachenkenntnisse nachweisen, wenn sie in Deutschland die vorübergehende Berufserlaubnis oder Approbation beantragen wollen. Die Fachsprachenprüfung erfolgt auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Beachten Sie dazu auch den Absatz „Wichtige Hinweise zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse… “ weiter unten auf dieser Seite.

Ablauf der Fachsprachenprüfung

Sie müssen Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in einem dreiteiligen Fachsprachentest nachweisen:

  • Erstens ein simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch; beinhaltet einen etwa 5-minütigen Monolog inkl. Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema
  • zweitens das Anfertigen mindestens eines Schriftstückes, das in der pharmazeutischen Berufsausübung üblicherweise vorkommt;
  • drittens ein Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe.

Für alle drei Prüfungsabschnitte ist jeweils eine Dauer von 20 Minuten anberaumt. Insgesamt dauert die Fachsprachenprüfung  90 Minuten.

Die Prüfungsgebühr beträgt 400 Euro. Sie wird nach Abschluss der Prüfung von derjenigen Bezirksregierung erhoben, die das Berufszulassungsverfahren durchführt. Die Fachsprachenprüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Wer durchgefallen ist, muss sich bis zum nächsten Versuch allerdings mindestens zwei Monate gedulden. Die 400 Euro Prüfungsgebühr werden für jeden Versuch fällig.

Verfahrensordnung für die Sprachtests

Informationsblatt Fachsprachenprüfung Pharmazie

Prüfungstermine

Wir bieten mehrere Termine pro Monat für die Fachsprachenprüfung an. Alle Prüfungen finden im Apothekerhaus in München statt.

Bitte melden Sie sich verbindlich für einen Termin an. Planen Sie frühzeitig, ob beispielsweise ein Visum zum Prüfungstermin vorliegt, bzw. ein evtl. besuchter Sprachkurs abgeschlossen ist, etc.

Von kurzfristigen Absagen/Verschiebungen bitten wir ausdrücklich abzusehen, da sie einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Um rechtzeitig Ersatzteilnehmer informieren zu können, sollte eine Absage aus Gründen der Rücksichtnahme mindestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.

Übersicht über anstehende Prüfungstermine
WochentagDatumAnmeldeschlussKursnummer
Montag20.10.202529.09.2025BYA258937
Dienstag21.10.202530.09.2025BYA258956
Montag27.10.202506.10.2025BYA258966
Donnerstag30.10.202509.10.2025BYA258938
Montag10.11.202520.10.2025BYA258939
Donnerstag13.11.202523.10.2025BYA258940
Montag17.11.202527.10.2025BYA258971
Dienstag18.11.202528.10.2025BYA258957
Donnerstag20.11.202530.10.2025BYA258972
Montag24.11.202503.11.2025BYA258967
Dienstag25.11.202504.11.2025BYA258941
Mittwoch26.11.202505.11.2025BYA258942
Donnerstag27.11.202506.11.2025BYA258973
Montag01.12.202510.11.2025BYA258943
Dienstag02.12.202511.11.2025BYA258944
Montag08.12.202517.11.2025BYA258968
Mittwoch10.12.202519.11.2025BYA258945
Montag15.12.202524.11.2025BYA258974
Dienstag16.12.202525.11.2025BYA258946
Montag12.01.202622.12.2025BYA268901
Donnerstag15.01.202622.12.2025BYA268902
Montag19.01.202629.12.2025BYA268903
Mittwoch21.01.202630.12.2025BYA268904
Montag26.01.202605.01.2026BYA268905
Donnerstag29.01.202607.01.2026BYA268906
Montag09.02.202619.01.2026BYA268907
Mittwoch11.02.202621.01.2026BYA268908
Donnerstag12.02.202622.01.2026BYA268909
Montag23.02.202602.02.2026BYA268910
Mittwoch25.02.202604.02.2026BYA268911
Donnerstag26.02.202605.02.2026BYA268912
Montag02.03.202609.02.2026BYA268913
Donnerstag05.03.202612.02.2026BYA268914
Donnerstag12.03.202619.02.2026BYA268915
Mittwoch18.03.202625.02.2026BYA268916
Montag23.03.202602.03.2026BYA268917
Mittwoch25.03.202604.03.2026BYA268918
Mittwoch15.04.202625.03.2026BYA268919
Donnerstag16.04.202626.03.2026BYA268920
Montag20.04.202630.03.2026BYA268921
Mittwoch22.04.202601.04.2026BYA268922
Montag27.04.202606.04.2026BYA268923
Dienstag28.04.202607.04.2026BYA268924
Montag04.05.202613.04.2026BYA268925
Donnerstag07.05.202616.04.2026BYA268926
Montag11.05.202620.04.2026BYA268927
Dienstag12.05.202621.04.2026BYA268928
Mittwoch20.05.202629.04.2026BYA268929
Donnerstag11.06.202621.05.2026BYA268930
Montag15.06.202625.05.2026BYA268931
Mittwoch17.06.202627.05.2026BYA268932
Montag22.06.202601.06.2026BYA268933
Dienstag23.06.202602.06.2027BYA268934
Montag29.06.202608.06.2026BYA268935
Donnerstag02.07.202611.06.2026BYA268936
Mittwoch08.07.202617.06.2026BYA268937
Montag13.07.202622.06.2026BYA268938
Mittwoch15.07.202624.06.2026BYA268939
Donnerstag23.07.202602.07.2026BYA268940
Montag27.07.202606.07.2026BYA268941
Montag03.08.202613.07.2026BYA268942
Dienstag04.08.202614.07.2026BYA268943
Mittwoch05.08.202615.07.2026BYA268944
Donnerstag06.08.202616.07.2026BYA268945
Montag24.08.202603.08.2026BYA268946
Mittwoch26.08.202605.08.2026BYA268947
Montag07.09.202603.08.2026BYA268948
Donnerstag10.09.202620.08.2026BYA268949
Mittwoch16.09.202626.08.2026BYA268950
Montag21.09.202631.08.2026BYA268951
Dienstag22.09.202601.09.2026BYA268952
Montag28.09.202607.09.2026BYA268953
Donnerstag08.10.202617.09.2026BYA268954
Montag12.10.202621.09.2026BYA268955
Mittwoch14.10.202623.09.2026BYA268956
Montag19.10.202628.09.2026BYA268957
Mittwoch21.10.202630.09.2026BYA268958
Montag26.10.202605.10.2026BYA268959
Dienstag27.10.202606.10.2026BYA268960
Donnerstag29.10.202608.10.2023BYA268961
Donnerstag12.11.202622.10.2026BYA268962
Montag16.11.202626.10.2026BYA268963
Donnerstag19.11.202629.10.2026BYA268964
Montag23.11.202602.11.2026BYA268965
Dienstag24.11.202603.11.2026BYA268966
Mittwoch25.11.202604.11.2026BYA268967
Montag30.11.202609.11.2026BYA268968
Dienstag01.12.202610.11.2026BYA268969
Mittwoch02.12.202611.11.2026BYA268970
Donnerstag03.12.202612.11.2026BYA268971
Dienstag08.12.202617.11.2026BYA268972
Mittwoch09.12.202618.11.2026BYA268973
Donnerstag17.12.202626.11.2026BYA268974
Anmeldung

Die Regierung meldet sich bei uns, sobald sie Ihren Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation bearbeitet hat. Ist das geschehen, setzen wir uns bezüglich der Anmeldung mit Ihnen in Verbindung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihr persönliches Online-Konto, welches Sie einmalig bei der BLAK beantragen. Sofern Sie bereits ein eigenes Online-Konto bei uns besitzen, brauchen Sie keines mehr beantragen.

Login Online-Konto

Bewertungskriterien für die Fachsprachenprüfung

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können.

Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

Vorbereitung und Hilfestellungen

Für die Fachsprachenprüfung müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau nachweisen. Damit Ihnen das auch gelingt, raten wir Ihnen zur Teilnahme an entsprechenden Deutschkursen. In der Fachsprachenprüfung erwarten die Prüfer, dass Sie sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern können. Dieses Niveau ist in der Regel nicht innerhalb von wenigen Wochen zu erreichen. Deshalb gibt es in zahlreichen Städten Berufssprachkurse, die speziell für akademische Heilberufe konzipiert wurden. Diese lassen sich über eine entsprechende Stichwortsuche im Internet recherchieren. Hier werden allgemeine und besondere fachsprachliche Kompetenzen auf dem C1-Niveau vermittelt. Allerdings müssen sie selbst im Vorfeld mit dem Anbieter klären, ob auch der pharmazeutische Kontext behandelt wird.

Vorbereitungskurse gibt es beispielsweise in folgenden Städten:

München

Nürnberg

Hinweise zu Sprachkursen finden Sie auch auf der ABDA-Homepage ganz unten unter "Hilfreiche Links" > Sprachkenntnisse

ABDA

Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung sind außerdem die Hospitation oder die Mitarbeit bei pharmazeutisch-kaufmännischen Tätigkeiten in einer öffentlichen Apotheke. Sie dürfen zwar laut der Apothekenbetriebsordnung ohne bestandene Fachsprachenprüfung keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben. Aber Sie können sich trotzdem in einer Apotheke bewerben, um dort die hiesigen Abläufe kennenzulernen und Ihre Sprachkenntnisse zu verfeinern.

Eine weitere Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung sind die ABDA-Leitfäden und die AMK-Berichtsbögen, die ebenfalls auf der ABDA-Website zu finden sind. Damit können Sie sich gezielt am Prüfungsablauf orientieren und simulierte Patientengespräche üben.

Zu den Leitfäden der ABDA

Zu den Berichtbögen der AMK

Spicken Sie darüber hinaus in unsere Rundfunk- und TV-Beiträge hinein. Auf unserer Website finden Sie aktuelle und ältere Radio-Beiträge mit O-Tönen sowie kurze Videos rund um das Thema Gesundheit. Hören und sehen Sie sich die Beiträge mehrfach an. Und üben Sie, indem Sie nachsprechen, was dort gesagt wird. Besuchen Sie zu Übungszwecken gerne auch unsere Facebook-Seite. Dort posten wir kurze Texte und teilen Clips - ebenfalls eine gute Gelegenheit zum Lesen, Hören und Nachsprechen.

Radio-Beiträge

TV-Beiträge

BLAK auf Facebook

Wir empfehlen weiterhin, im Vorfeld der Fachsprachenprüfung gezielt Fachliteratur zu lesen. Als Lektüre bieten sich die Pharmazeutische Zeitung oder die Deutsche Apotheker Zeitung an. Beim Lesen der Artikel in diesen Fachmedien eignen sie sich pharmazeutische Fachbegriffe an. Es kommt also nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf das fachspezifische Vokabular an. Die Pharmazeutische Zeitung bietet Ihnen zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung und zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ein Frei-Abonnement von bis zu 15 Monaten an. Für das Frei-Abo muss eine Kopie des Antrages auf Berufserlaubnis beziehungsweise auf Approbation an die PZ gesendet werden. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an:

Frau Tena Fast
Fax: 06196 928 259
E-Mail: t.fast@avoxa.de

Schlagen Sie zudem Fachbegriffe in geeigneten Nachschlagewerken wie beispielsweise Hunnius oder Pharmazeutisches Wörterbuch nach. Darüber hinaus finden Sie auch in unserer Literaturliste für Pharmazeuten im Praktikum empfehlenswerte Werke und Links, die für den Einstieg in die Apothekenpraxis hilfreich sind.

Literaturliste für Pharmazeuten im Praktikum

Wer sein Deutsch verbessern will, profitiert in der Regel außerdem von der Lektüre deutschsprachiger Zeitungen und Zeitschriften. Und vom Ansehen von Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Spielfilmen im deutschen Fernsehen.

Wichtige Hinweise zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß dem Eckpunkte-Papier der 87. Gesundheitsministerkonferenz der Länder aus dem Jahr 2014:

Die Erteilung der Approbation setzt u. a. voraus, dass Sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 hat sich in einem Eckpunkte-Papier darauf verständigt, welche Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache zu stellen sind und wie diese Kenntnisse nachgewiesen werden können.

Danach gilt Folgendes:

  1. Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Antragstellern, bei denen die Genehmigungsbehörde ohne Zweifel feststellt, dass Deutsch in Wort und Schrift fließend (z.B. als Muttersprache) beherrscht wird oder der Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung (Ausbildungsnachweis) in deutscher Sprache erworben wurde.
  2. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn die oder der Antragstellende den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat.
  3. Sofern der Nachweis nicht nach 1. oder 2. als erbracht gilt, gelten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Fachsprachentests bei der Bayerischen Landesapothekerkammer als nachgewiesen.
  4. Fachsprachtests, die bei der Bayerischen Landesapothekerkammer oder der zuständigen Stelle eines anderen Landes absolviert wurden, sowie Fachsprachtests von anderen Prüfungseinrichtungen werden als Nachweis anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachtest bei der Bayerischen Landesapothekerkammer gleichwertig ist. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, ist bei Bedarf vorab mit der zuständigen Berufszulassungsstelle (Regierung von Oberbayern bzw. Regierung von Unterfranken) zu klären.
Ihre Ansprechpartner für die Fachsprachenprüfung
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Mo., Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.