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Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) Ein Jahr lang Praxiserfahrung sammeln

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums müssen angehende Apothekerinnen und Apotheker ein einjähriges Praktikum absolvieren. Die „Pharmazeuten im Praktikum“ (PhiP) sind zwar keine Studierenden mehr, befinden sich allerdings noch immer in ihrer Ausbildung. Sie müssen wie andere Mitarbeiter auch in Vollzeit im Ausbildungsbetrieb mitarbeiten.

Als Apotheke einen PhiP ausbilden

Apotheken profitieren gleich doppelt, wenn sie einen PhiP beschäftigen. Zum einen kommt die Praktikantin oder der Praktikant frisch von der Uni und bringt Wissen auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung mit in die Offizin. Zum anderen hat die Apotheke die Chance, eine erstklassige Nachwuchskraft für die Zeit nach dem Praktikum zu gewinnen.

Der Ablauf der Ausbildung

Jede öffentliche Apotheke in Bayern kann PhiP ausbilden. Viele Krankenhausapotheken, pharmazeutische Firmen, wissenschaftliche Institute und die Bundeswehr ergänzen das Ausbildungsangebot. Wer als Apothekerin oder Apotheker für die Ausbildung zuständig ist, muss hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig sein. Wollen Sie als Organisation oder als einzelner Apotheker einen Praktikumsplatz vergeben, dann können Sie ihn auf unserer Webseite beim Stellenmarkt der BLAK einstellen.

Zur Unterseite Stellenmarkt

Außerdem wird von uns ein Verzeichnis mit Ausbildungsstätten geführt, in das Sie sich aufnehmen lassen könne. Zu unserem Online-Kontaktformular gelangen Sie über diesen Link:

Anmeldung als Ausbildungsstätte über unser Online-Kontaktformular

Wir empfehlen den Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Unabhängig von der Vergütungshöhe sind sowohl vom Ausbildungsbetrieb wie auch vom PhiP Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Der PhiP arbeitet Vollzeit in der Ausbildungsstätte. Er darf zwar unter pharmazeutischer Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, hat allerdings keine Vertretungsbefugnis. Da sich der PhiP mit dem Praktikum auf sein Drittes Staatsexamen vorbereitet, ist das bestmögliche Heranführen an die Praxis die Kernaufgabe dieses Ausbildungabschnitts.

Begleitender Unterricht und Qualitätszirkel

Während des Praktikums nimmt der PhiP am Begleitenden Unterricht teil. Dieser findet für jeweils zwei Wochen im Frühjahr und im Herbst statt. Wir als BLAK organisieren die Veranstaltung an den Unterrichtsorten München und Regensburg. Während des Begleitenden Unterrichts sind die PhiP unter fortlaufender Bezahlung von der Arbeit freizustellen.

Zur Unterseite Begleitender Unterricht

Auch unsere Qualitätszirkel freuen sich, wenn sich PhiP bei ihnen engagieren.

Zur Unterseite Qualitätszirkel

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Praktikum

Nein. Erst mit Erhalt der Approbation und Aufnahme einer Tätigkeit in Bayern, müssen Sie sich bei der Apothekerkammer als Mitglied anmelden.

Die Anfrage ist an das Landesprüfungsamt (LPA) zu richten. Die Termine können ab Anfang Juni bzw. Anfang November nur per E-Mail erfragt werden:
landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de.

Die Gasthörer erhalten von der Regierung ein Bestätigungsschreiben mit dem Zuhörtermin. Nur mit diesem Bestätigungsschreiben ist es möglich an der Prüfung zuzuhören (Eintritt zum Prüfungsraum in das Regierungsgebäude). Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit. Es können bis zu 5 Praktikanten zuhören, sofern die Prüflinge damit einverstanden sind.

Der eigene Prüfungstermin für das Dritte Staatsexamen wird vom Landesprüfungsamt nicht per E-Mail oder Telefon, sondern ausschließlich per Post mitgeteilt!

Inwieweit Sie Ihr Praktikum verlängern, obliegt Ihrer Entscheidung. Sie können Ihre praktische Ausbildung beliebig verlängern, wichtig ist, dass zwölf Monate erfolgreich als praktische Ausbildung abgeschlossen werden. Auch eine Unterbrechung zwischen den Halbjahren ist möglich.

Sie befinden sich während des Praktikums noch in der pharmazeutischen Ausbildung. Die pharmazeutische Ausbildung ist erst abgeschlossen, wenn Sie den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich bestanden haben. Die Approbationsordnung für Apotheker schreibt nicht zwingend vor, wann der Dritte Prüfungsabschnitt abgelegt werden muss; insbesondere besteht keine Verpflichtung für die Prüfungskandidaten, die Prüfung unmittelbar nach dem Praktischen Jahr zu absolvieren. Lediglich im Interesse des Prüfungserfolgs sollte nach Möglichkeit eine längere Unterbrechung der pharmazeutischen Ausbildung unterbleiben.

Wo Sie den begleitenden Unterricht besuchen bleibt Ihnen überlassen. Der begleitende Unterricht kann in jedem Bundesland absolviert werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Unterricht in dem Bundesland zu absolvieren, in dem später der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung absolviert wird. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt des Landesprüfungsamtes und der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Merkblatt von Landesprüfungsamt und BLAK

Der Prüfungsort für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung richtet sich nicht danach, wo Sie die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen besucht haben. In der Regel muss das 3. Staatsexamen in dem Bundesland abgelegt werden, wo man auch das 2. Staatsexamen absolviert hat. Bei der Zulassung zum Dritten Abschnitt erfolgt die Einteilung zum jeweiligen Prüfungsort München oder Regensburg auf Grund des im Antrag angegebenen Hauptwohnsitzes. Weitere Details finden Sie im Merkblatt des Landesprüfungsamtes und der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Merkblatt von Landesprüfungsamt und BLAK

Einige Prüfer sind Dozenten sowohl für den Unterricht in Regensburg als auch für den Unterricht in München. Allerdings können Sie nicht sicher davon ausgehen, dass diese Dozenten / Prüfer dann auch tatsächlich für die Prüfung eingeteilt werden. Von daher ist es für das Bestehen des Examens im Grunde unerheblich, ob Sie in München oder Regensburg geprüft werden.

Jedes Praktikum im Ausland muss vom Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie bei der Regierung von Oberbayern anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn für die jeweilige Stelle bereits früher Anerkennungen erteilt wurden. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob das Praktikum nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker anerkannt werden kann, so können Sie formlos per E-Mail eine Zusicherung beantragen. Lassen Sie dazu dem Landesprüfungsamt (LPA)  eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung zukommen. In dieser muss auch der Ausbildungsleiter vermerkt sein. Beachten Sie dazu die Punkte 4.2 bis 4.4 der Liste des LPA mit "Häufig gestellten Fragen (FAQ)". Die Anerkennung selbst kann erst nach Ableistung erfolgen und ist separat zu beantragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesprüfungsamt.

Das Formular "Antrag auf Anrechnung der Praktischen Ausbildung im Ausland" finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landesprüfungsamtes. 

Die E-Mail-Adresse lautet: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de.

Zur Website des Landesprüfungsamtes

Direkte E-Mail an das Landesprüfungsamt

Zum Antragsformular Anrechnung der Praktischen Ausbildung im Ausland

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Vor Erhalt der Approbation (Tag des Posteingangs) darf man keine Tätigkeit als Apotheker/in ausüben (Nacht-/Notdienst, Filialleitung). Pharmazeutische Tätigkeiten sind jedoch weiterhin, aber nur unter persönlicher Aufsicht des Apothekenleiters oder eines anderen angestellten Approbierten möglich.

Das können Sie frei entscheiden. Sofern man sich arbeitssuchend meldet, ist zu beachten, dass dies drei Monate vor Ablauf des Praktischen Jahres erledigt sein muss. Wer sich, weil er den "Aufwand" scheut nicht an das Arbeitsamt wendet, muss zumindest eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Am besten lässt man sich  von seiner bisherigen Krankenkasse beraten. Bezüglich der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Bayerische Apothekerversorgung.

Zur Website der Bayerischen Apothekerversorgung

 

Gemäß § 22 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) muss diese Ausbildung zunächst anerkannt werden. Wer nicht in Deutschland geboren ist, stellt den Antrag beim Hessischen Landesprüfungsamt:

Adresse:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Abt. II - Akademische Gesundheitsberufe
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main.

Zur Website des Hessischen Landesprüfungsamtes

Das Landesprüfungsamt für Pharmazie bei der Regierung von Oberbayern ist zuständig, wenn der Absolvent in Bayern geboren wurde oder bereits an einer bayerischen Universität in Pharmazie einen Studienplatz hat.

Adresse:
Landesprüfungsamt für Pharmazie
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon:
089 2176 - 2772

E-Mail:
landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

Zur Website des Landesprüfungsamtes

Wenn die Ausbildung dann als Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung gewertet wird, kann die praktische Ausbildung gemäß § 4 AAppO in Deutschland absolviert werden und dann auch der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Bayern abgelegt werden.

Informationen zu berufsnahen Institutionen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst:

Merkblatt Berufsnahe Institutionen

Wichtiges Informationen zur Zeit nach dem Studium haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst:

Merkblatt Approbation, Kammermitgliedschaft, Bayerische Apothekerversorgung

Während viele Pharmaziestudenten froh sind, wenn sie die Approbation in der Tasche haben, können andere vom Studieren gar nicht genug bekommen. An vielen Universitäten im In- und Ausland werden Aufbaustudiengänge für Pharmazeuten zum Erwerb von Zusatzkenntnissen in anderen Fachrichtungen angeboten. Ein Überblick geben diese Artikel:

Artikel "Der Weg zum Master" (PZ Campus 6/2006)

Artikel "Aufbaustudiengänge für Apotheker" (PZ 10/2009)

Artikel "Aufbaustudium zum wirtschaftlichen Erfolg" (PZ 13/2011)

Weitere FAQ finden Sie auch auf der Homepage des Landesprüfungsamtes:

Landesprüfungsamt - Häufig gestellte Fragen - FAQ

Ihre Ansprechpartner für das Praktische Jahr
Sandra Hoppe
Apothekerausbildung
Fachsprachenprüfung
  • Telefon:
    089 92 62 - 15
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

Di., Do., vormittags: Mi.

Dr. Helmut Schlager
Leiter Apothekerausbildung
Leiter Fachsprachenprüfung
Leiter Weiterbildung
Geschäftsführer WIPIG
  • Telefon:
    089 92 62 - 36
  • Telefax:
    089 92 62 - 902

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