PTA aus dem Ausland Beantragung der Anerkennung von im Ausland erworbenen PTA-Ausbildungen
Seit dem 01.07.2025 sind Anträge auf Anerkennung eines Gesundheitsfachberufes in Bayern beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen:
Anerkennung eines Gesundheitsfachberufes in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe – und somit auch PTA – müssen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung fachsprachliche Kompetenzen auf mindestens dem GER-Niveau B2 nachweisen. Dies erfolgt bei den PTA seit dem 1. März 2023 durch das Ablegen der Fachsprachenprüfung, die das bisher gültige B2-Zertifikat ablöst.
Konkret bedeutet dies, dass alle Anträge auf Anerkennung, die ab dem 1. März 2023 bei der jeweils zuständigen Regierung eingereicht werden (s.o.), diese „neue Regelung“ fallen und es wird nur noch die Fachsprachenprüfung anerkannt. Alle Anträge auf Anerkennung, die vor diesem Stichtag bei der jeweils zuständigen Regierung (s.o.) eingereicht wurden, fallen noch unter die „alte Regelung“, das heißt, in diesem Fall wird noch ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat anerkannt.
Zuständig für die Abnahme der Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Pflege insb. Referat 53: Pflegeberufe und nichtärztliche Gesundheitsberufe – Aus-/Fort- und Weiterbildung, Fachsprachenprüfung:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
fachsprachenpruefung@lfp.bayern.de
Weitere Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie auf unter folgendem Link:
Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe Bayern
Hier finden Sie insbesondere Informationen zur Terminvergabe, FAQs sowie zukünftig auch eine „Beispiel-/Modellprüfung“.
Infocenter Pharmazie
Leiterin BA KlinPharm
- Telefon:089 92 62 - 86
- Telefax:089 92 62 - 909