Heilberufsausweis (HBA) / Institutionskarte (SMC-B) Zur Arbeit mit E-Medikationsplänen und E-Rezepten
Die Apotheke der Zukunft nimmt längst Gestalt an. Noch bis zum 30. September 2020 haben Apothekerinnen und Apotheker Zeit, sich an die digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen anzubinden: die Telematikinfrastruktur (TI). So sieht es das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) vor. Damit Apotheken künftig konkret mit elektronischen Medikationsplänen und später dann auch elektronischen Rezepten arbeiten können, benötigen Sie zwei spezielle Identifizierungskarten, sowie ein Lesegerät für die Karten und einen Konnektor zur TI-Anbindung.
Der elektronische Heilsberufsausweis (HBA) ist die Grundvoraussetzung für die digitale Patientenbetreuung. Sie identifizieren sich mit Hilfe des Ausweises im TI-Netzwerk als Apothekerin und Apotheker. So erhalten sie Zugang zu bestimmten Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan. Alles Nähere hierzu erklären wir Ihnen in unserem aktuell noch im Aufbau befindlichen Antragsportal, denn Sie werden den HBA demnächst bei uns beantragen können.
Wenn Sie eine Apotheke als eigenständige Institution an das digitale Netz anschließen wollen, benötigen Sie eine sogenannte Institutionskarte: die SMC-B-Karte. SMC-B steht als Kürzel für Security Module Card-Betriebsstätten. Wie die HBA geben wir für öffentliche Apotheken in Bayern auch die SMC-B-Karten aus. Alles Nähere hierzu erklären wir Ihnen auch hierzu in unserem aktuell noch im Aufbau befindlichen Antragsportal, denn Sie werden die SMC-B ebenfalls demnächst bei uns beantragen können.
Konnektor und Kartenlesegerät werden Sie über Ihr Softwarehaus erhalten.
Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) ist für die Ausgabe von HBA (dient der Identifikation der Apothekerin oder des Apothekers im Rahmen der TI) Ihr richtiger und erster Ansprechpartner. Dies gilt gleichermaßen für die SMC-B für öffentliche Apotheken (eine Art Chip; dient der Identifikation der Apotheke im Rahmen der TI), die Sie ebenfalls von uns erhalten. Die SMC-B im Krankenhausbereich gibt es zentral von einer anderen Stelle.
Erst wenn Sie von uns einen Ausgabeberechtigungsnachweis - die so genannte Vorgangsnummer - erhalten (Schritt 1), können Sie die Kartenherstellung bei einem der von der Gematik hierfür zugelassenen Kartenhersteller in Auftrag geben (Schritt 2). Das Verfahren ist zwingend zweistufig aufgebaut, eine Direktbestellung beider Karten ohne Vorgangsnummer der BLAK ist nicht möglich. Die Ausgabeprozesse werden in Bayern im August 2020 starten. Vorher wird die BLAK auch nicht in den Bestellportalen der Kartenhersteller gelistet sein. Konnektor (eine Art Router, der den Zugriff zur TI ermöglicht) und Kartenlesegerät erhalten Sie direkt über Ihr Softwarehaus. Der Anschluss der Apotheken an die TI soll zwar bis 30. September 2020 erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Frist ist aber nicht sanktioniert.
Als erste Funktionalität ist der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil der elektronischen Patientenakte vorgesehen, die verpflichtend bis zum 01. Januar 2021 eingeführt sein soll. Für diese erste Funktionalität reicht es aus, dass pro Apotheke eine SMC-B vorhanden ist.
Neu ist lediglich, dass der HBA derzeit nur von der Inhaberin oder dem Inhaber der Betriebserlaubnis benötigt und erstattet wird - also auch nicht, wie zunächst geplant, von der Filialleiterin oder dem Filialleiter. Denn beim eMP muss mit dem HBA nur die SMC-B frei geschaltet werden. Auch eine Bearbeitung des eMP durch die Apotheke erfolgt, ohne dass es eines HBA bedarf. Dementsprechend deckt die zwischen DAV und GKV nachverhandelte Kostenpauschale nur noch die Kosten des HBA für den Betriebserlaubnisinhaber!
Elektronische Rezepte (eRezepte), für die Sie künftig HBA und SMC-B benötigen, soll es nach derzeitiger Planung verpflichtend erst ab Januar 2022 geben. Aktuell existierende Projekte zu elektronischen Rezepten sind technisch anders aufgestellt, sodass hierfür kein HBA und keine SMC-B benötigt werden.
- Telefon:089 92 62 -25
- Telefax:089 92 62 -50

- Telefon:089 92 62 - 48
- Telefax:089 92 62 - 50

Leiter IT-Projekte
- Telefon:089 92 62 - 61
- Telefax:089 92 62 - 59

Stv. Geschäftsführer
Justitiar
- Telefon:089 92 62 - 20
- Telefax:089 92 62 - 60
