Am 6. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 in Kraft getreten. Informationen hierzu finden Sie in unserem Rundschreiben 01/2025 sowie unseren Newsbeiträgen vom 9. Januar 2026 und 23. Juni 2026.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entwickelt derzeit mit dem Unternehmen PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) ein digitales Angebot, mit welchem Einrichtungen des Gesundheitswesens ihren Stand in der Informationssicherheit eigenständig überprüfen und Hinweise für weitere Verbesserungen erhalten können. Das kostenfreie Online-Tool (Self-Assessment) soll ab August 2026 zur Verfügung stehen. Hintergrund des Programms ist eine geplante Förderung durch das BMG zur Unterstützung von NIS-2-betroffenen Einrichtungen bei der Cybersicherheit.
Aktuell wird das Angebot mit ausgewählten Einrichtungen getestet (Pretest-Phase), um Praxiserfahrungen frühzeitig in die weitere Entwicklung einzubeziehen. Bei Teilnahme NIS-2-pflichtiger Apotheken an dieser Testphase, können apothekenspezifische Punkte frühzeitig mitgedacht werden. Gegebenenfalls können teilnehmende Apotheken auch ihre Backup-Infrastruktur über das Programm finanzieren.
Sollten Sie Inhaberin/Inhaber einer NIS-2-pflichtigen Apotheke sein und Interesse an der Teilnahme an der Pretest-Phase haben, können Sie sich gerne direkt an die Firma PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Telefon: +49 30 257679-0, E-Mail: info@pd-g.de wenden.