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Bundesapothekerkammer schafft Grundlage für viele neue Impfungen in Apotheken Apotheken können somit zur Steigerung der Impfquoten beitragen

| Pressemitteilungen

Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen.

„Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.“ 

Mit dem ApoVWG hat der Gesetzgeber die Bundesapothekerkammer beauftragt, die für die neuen Impfungen erforderlichen Schulungen in einem Curriculum festzulegen. Dieses Curriculum wurde in der heutigen Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Hoffmann: „Wir haben den Fortbildungsbedarf der Apothekerinnen, Apotheker und des Weiteren pharmazeutischen Personals in einem Curriculum definiert. Hierfür haben wir uns unter anderem mit der Bundesärztekammer ausgetauscht und damit die Voraussetzungen für die Fortbildungen der Apothekenteams geschaffen.“ Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe und COVID-19 impfen dürfen, benötigen für Impfungen mit weiteren Nicht-Lebendimpfstoffen eine Ergänzungsschulung.

Bereits am 29. September verabschiedete die Mitgliederversammlung die aktualisierte Leitlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Schutzimpfungen. Die Leitlinie wurde auf alle Nicht-Lebendimpfstoffe erweitert. Bislang umfasste sie die Impfungen gegen Influenza und COVID-19. Eine zweite Erweiterung betraf die Impfung durch weitere pharmazeutische Berufsgruppen unter apothekerlicher Aufsicht nach einer speziellen Schulung. 

Weitere Informationen zu den Apotheken-Impfungen (inkl. Apothekensuche) finden Sie unter

www.die-apotheken.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

 

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