Die Regierung von Oberbayern schreibt den 17. Integrationspreis für Oberbayern aus. Mit dem Integrationspreis sollen oberbayerische Initiativen ausgezeichnet werden, die Integration erfolgreich und nachhaltig vorleben und sich insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Sport, Soziales, Gesundheit und Demografie für ein interkulturelles Miteinander und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen, auch in interkommunaler Zusammenarbeit.
Dabei ist an beispielhafte Projekte gedacht, die die Integration von Zuwanderern in der Gesellschaft fördern und ein aktives Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund schaffen. Der Preis ist mit 6.000 Euro dotiert und kann auch auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung einzusetzen. Projekte aus den genannten Bereichen sollen seit mindestens einem Jahr dauerhaft aktiv sein.
Verbände, Vereine, Vereinigungen, juristische Personen, Selbsthilfeeinrichtungen und natürliche Personen können sich selbst bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Bewerbungsschluss ist Freitag, der 6. Juni 2025.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer Jury unter Vorsitz von Frau Regierungsvizepräsidentin Sabine Kahle-Sander ausgewählt. Der Jury gehören an:
- die Bereichsleitung Sicherheit, Kommunales und Soziales oder Vertreter/in
- die Bereichsleitung Asyl, Zentrale Ausländerbehörde oder Vertreter/in
- die Bereichsleitung Schulen oder Vertreter/in
- die Bereichsleitung Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr oder Vertreter/in
- die Projektstelle S1 der Regierung von Oberbayern sowie
- ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Jury kann gegebenenfalls eine Ergänzung der Projektunterlagen verlangen und die eingereichten Projekte durch eine Vor-Ort-Evaluierung bewerten. Mangelhaft ausgefüllte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Entscheidungen über die Nichtprämierung werden nicht begründet.
Bei Fragen können Sie sich an die Projektstelle wenden, die von Montag bis Freitag ganztags telefonisch erreichbar ist unter 089/2176-2524.