CookieEinstellungen

Archiv

Suchen


Alle Artikel

Fachsprachenprüfung für ausländische Apothekerinnen und Apotheker wird aktualisiert

25.09.2025 11:17 Uhr

Die Bundesapothekerkammer hat ihre Fachsprachenprüfung aktualisiert. Solche Fachsprachenprüfungen dienen dazu, die Deutschkenntnisse von Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischer Ausbildung sicherzustellen. Die Prüfung besteht nach der Aktualisierung unter anderem aus einer Gesprächssituation mit einem Patienten oder einer Patientin, dann muss eine Notiz zu einem Patientenfall geschrieben werden. Zum Abschluss wird ein Fachgespräch mit einer anderen Apothekerin oder einem anderen Apotheker geführt. Im Rahmen der Aktualisierung wurden der Ablauf und die Bewertung der Fachsprachenprüfung angepasst.

 

Die Bundesapothekerkammer hat ihre Fachsprachenprüfung aktualisiert. Solche Fachsprachenprüfungen dienen dazu, die Deutschkenntnisse von Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischer Ausbildung sicherzustellen. Die Prüfung besteht nach der Aktualisierung unter anderem aus einer Gesprächssituation mit einem Patienten oder einer Patientin, dann muss eine Notiz zu einem Patientenfall geschrieben werden. Zum Abschluss wird ein Fachgespräch mit einer anderen Apothekerin oder einem anderen Apotheker geführt. Im Rahmen der Aktualisierung wurden der Ablauf und die Bewertung der Fachsprachenprüfung angepasst.

„Ausländische Fachkräfte sind in den Apotheken sehr willkommen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wenn sie mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Fachkreise problemlos auf Deutsch kommunizieren können, sind sie vollwertige Mitglieder der Apothekenteams.“ 

Ihre Sprachfähigkeiten müssen sie durch eine Prüfung bei einer Apothekerkammer nachweisen. Diese Fachsprachenprüfungen werden von den Apothekerkammern der Länder angeboten. Zwischen 2016 und 2024 fanden bundesweit etwa 8.500 Prüfungen statt. 

Hoffmann: „Unsere Prüfungen müssen unabhängig, reproduzierbar und gültig sein. Deshalb haben wir unsere Prüfungsanforderungen zusammen mit einer Expertin evaluiert. Ich bedanke mich bei Dr. Almut Schön, Geschäftsführerin der Zentraleinrichtung Moderne Sprachen der TU Berlin.“ 

Die Fachsprachenprüfung ist anspruchsvoll: Die durchschnittliche Bestehens-Quote beim ersten Versuch lag 2024 bei etwa 71 Prozent. Bei Nichtbestehen sind Wiederholungsprüfungen möglich. Die Prüflinge kamen aus insgesamt 67 Ländern, die meisten aus Syrien. Neben der Fachsprachenprüfung müssen Apothekerinnen und Apotheker mit Ausbildung in Staaten außerhalb der europäischen Union in der Regel eine Kenntnisprüfung absolvieren. 

Mehr Informationen auf www.abda.de.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Presse

Isabel Hämäläinen Behringer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.