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Rahmenverträge zur Ausgabe von HBA und SMC-B

26.04.2024 10:28 Uhr

Nach aktuellem Stand (25. April 2024) haben bereits die bisherigen Anbieter Bundesdruckerei GmbH und medisign GmbH entsprechende Vereinbarungen mit der Kammer abgeschlossen und sind demnach auch während der nächsten fünf Jahre berechtigt, HBA und SMC-B für die Kammermitglieder zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise werden auch noch weitere Anbieter hinzukommen, so liegt uns gegenwärtig eine Interessenbekundung der SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG vor.

Nach aktuellem Stand (25. April 2024) haben bereits die bisherigen Anbieter Bundesdruckerei GmbH und medisign GmbH entsprechende Vereinbarungen mit der Kammer abgeschlossen und sind demnach auch während der nächsten fünf Jahre berechtigt, HBA und SMC-B für die Kammermitglieder zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise werden auch noch weitere Anbieter hinzukommen, so liegt uns gegenwärtig eine Interessenbekundung der SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG vor.

Sie können für den Abschluss neuer, ab dem 1. Juni 2024 geltender Endnutzerverträge für HBA und SMC-B zwischen den Anbietern frei wählen. Die Vertragskonditionen sind im Open-House-Verfahren einheitlich. Das betrifft sowohl die technischen Rahmenbedingungen als auch die Endnutzerpreise, die in den neuen Verträgen im Übrigen unverändert bleiben.

Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben möchten und Ihre schon vorhandenen Karten (HBA und/oder SMC-B) weiter nutzen wollen, müssen Sie mit diesem Anbieter einen (Folge-) Vertrag schließen. Wir gehen davon aus, dass die Anbieter diesbezüglich zeitnah auf Sie zu kommen.

Um Missverständnisse in diesem Zusammenhang zu vermeiden: Es besteht grundsätzlich nicht die Gefahr, dass existierende HBA oder SMC-B bereits zum 1. Juni 2024 von den Kammern gesperrt werden. Nur sofern trotz Möglichkeit kein gültiger Endnutzervertrag abgeschlossen werden sollte, wären die Kammern als Herausgeber verpflichtet, nach einer angemessenen Frist die Sperrung zu veranlassen.

Sofern Sie einen Anbieterwechsel anstreben, sollten Sie möglichst bald die Ausgabe einer neuen Karte beantragen und dann im Antragsprozess einen neuen Anbieter auswählen. Dies setzt zunächst einen entsprechenden Antrag bei der Kammer voraus, welcher über unsere Homepage zu stellen ist. Den Wegweiser zur Beantragung von HBA und SMC-B finden Sie im Downloadbereich unter der Dokumenten-ID 1581.  

Download-Bereich

Bitte beachten Sie dabei die Vorlaufzeiten für Antragsbearbeitung und Produktion der Karten. Wenn Sie Ihr bisheriger Anbieter Sie kontaktiert, sollten Sie diesem gegenüber signalisieren, für die Zukunft einen anderen Vertragspartner gewählt zu haben.

 

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Presse

Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

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