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Aktuelles Neuigkeiten der Bayerischen Landesapothekerkammer

Hier finden Sie Neuigkeiten für unsere Mitglieder und Angehörige pharmazeutischer Berufe in Bayern.

96 Ergebnisse
Allgemeinverfügung: Ladenschlussgesetz und Dienstbereitschaft der Apotheken
Neue Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten gelten ab 1.Juni 2022
Auf Bundes- und Landesebene sind zuletzt viele pandemiebedingte Regeln weggefallen. Entsprechend dieser Entwicklung und aufgrund des zu erwartenden Verlaufs der SARS-CoV-2-Pandemie mit zunehmend weniger Neuinfektionen ist auch bei den Öffnungszeiten der Apotheken in Bayern nun ein vorsichtiger Weg zurück zur Normalität geboten.
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Portraitfoto des Vorstandsmitglieds Herr Benkert im Garten der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Symposium der Bundesapothekerkammer
Pharmazeutische Dienstleistungen: Welchen Nutzen haben Patientinnen und Patienten?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. So will es das 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG).
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Bitte nur mit Maske! – Plakatmotiv der BLAK
Apothekerinnen und Apotheker bitten um freiwilliges Maske-Tragen zum Schutz vulnerabler Personengruppen
Die Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel bedeutet, dass Kundinnen und Kunden Apotheken ab sofort ohne Maske betreten dürfen.
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Verlängerung der Coronavirus-Testverodnung
Zeitnahe Aktualisierung der "FAQ zum Coronavirus" geplant
Gestern ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen aus der Verlängerung der TestV bis zum 30. Juni 2022 und zum anderen aus der Aufhebung der strikten Bindung der Vergütung für Bürgertests an die Corona-Warn-App.
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Verpackungsgesetz: Registrierungspflicht für Apotheken ab 1. Juli 2022
Registrierung ab Anfang Mai 2022 möglich
Das Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 9. Juni 2021 führt zum 1. Juli 2022 zu einer Ausweitung der Registrierungspflicht nach § 9 des Verpackungsgesetzes.
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Ministerpräsident Söder: „Apotheken können Pandemie“
Auftakt für Impfungen gegen COVID-19 mit BLAK-Präsident Thomas Benkert
Seit dem heutigen 8. Februar gibt es auch in den ersten bayerischen Apotheken Schutzimpfungen gegen COVID-19. Etwa 140 Apotheken in Bayern bieten zum Start das freiwillige Impfangebot an – weitere Apotheken werden in den kommenden Wochen folgen. Ministerpräsident Markus Söder und Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), besuchten zum Impfauftakt die…
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Startklar für die Corona-Schutzimpfung
Jetzt Plakatmotiv herunterladen
Ab dem 8. Februar können Apotheken gegen COVID-19 impfen, denn dann sind alle technischen und rechtlichen Grundlagen geschaffen. Wenn Sie die Impfung in Ihrer Apotheke anbieten, bewerben Sie das Angebot mit dem aktuellen Kampagnenmotiv.
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Flexible Öffnungszeiten nach der Allgemeinverfügung vom 12. Januar 2022
Regelung über 31. Januar 2022 hinaus verlängert bis zunächst 31. Mai 2022
Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 21. Oktober 2021 und vom 12. Januar 2022 neue Vorgaben zu den Öffnungszeiten.
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Immunitätszertifikate auf Website "Evidenz der Vernunft" sind nicht rechtskonform
Verwendung als Grundlage für die Erstellung eines EU-COVID-Genesenennachweises nicht zulässig
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde auf die Webseite „Evidenz der Vernunft“ aufmerksam gemacht, auf der COVID-19-Immunitätszertifikate auf der Basis eines „Immunitätsnachweises“ durch SARS-CoV2-Antikörperbestimmung oder T-Lymphozyten-Immunitätsuntersuchungen online bestellt werden können.
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Ab Neujahr gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten
Restbestände sollten bis zum Jahresende verbraucht werden
Zum 1. Januar 2022 wird das Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten durch den Handel in Kraft treten. Etwaige Restbestände sollten bis zum Jahresende verbraucht werden. Die Verletzung des Verbots kann nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Verpackungsgesetzes mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

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