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Aktuelles Neuigkeiten der Bayerischen Landesapothekerkammer

Hier finden Sie Neuigkeiten für unsere Mitglieder und Angehörige pharmazeutischer Berufe in Bayern.

93 Ergebnisse
Verlängerung der Coronavirus-Testverodnung
Zeitnahe Aktualisierung der "FAQ zum Coronavirus" geplant
Gestern ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen aus der Verlängerung der TestV bis zum 30. Juni 2022 und zum anderen aus der Aufhebung der strikten Bindung der Vergütung für Bürgertests an die Corona-Warn-App.
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Verpackungsgesetz: Registrierungspflicht für Apotheken ab 1. Juli 2022
Registrierung ab Anfang Mai 2022 möglich
Das Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 9. Juni 2021 führt zum 1. Juli 2022 zu einer Ausweitung der Registrierungspflicht nach § 9 des Verpackungsgesetzes.
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Ministerpräsident Söder: „Apotheken können Pandemie“
Auftakt für Impfungen gegen COVID-19 mit BLAK-Präsident Thomas Benkert
Seit dem heutigen 8. Februar gibt es auch in den ersten bayerischen Apotheken Schutzimpfungen gegen COVID-19. Etwa 140 Apotheken in Bayern bieten zum Start das freiwillige Impfangebot an – weitere Apotheken werden in den kommenden Wochen folgen. Ministerpräsident Markus Söder und Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), besuchten zum Impfauftakt die…
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Startklar für die Corona-Schutzimpfung
Jetzt Plakatmotiv herunterladen
Ab dem 8. Februar können Apotheken gegen COVID-19 impfen, denn dann sind alle technischen und rechtlichen Grundlagen geschaffen. Wenn Sie die Impfung in Ihrer Apotheke anbieten, bewerben Sie das Angebot mit dem aktuellen Kampagnenmotiv.
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Flexible Öffnungszeiten nach der Allgemeinverfügung vom 12. Januar 2022
Regelung über 31. Januar 2022 hinaus verlängert bis zunächst 31. Mai 2022
Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 21. Oktober 2021 und vom 12. Januar 2022 neue Vorgaben zu den Öffnungszeiten.
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Immunitätszertifikate auf Website "Evidenz der Vernunft" sind nicht rechtskonform
Verwendung als Grundlage für die Erstellung eines EU-COVID-Genesenennachweises nicht zulässig
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde auf die Webseite „Evidenz der Vernunft“ aufmerksam gemacht, auf der COVID-19-Immunitätszertifikate auf der Basis eines „Immunitätsnachweises“ durch SARS-CoV2-Antikörperbestimmung oder T-Lymphozyten-Immunitätsuntersuchungen online bestellt werden können.
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Ab Neujahr gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten
Restbestände sollten bis zum Jahresende verbraucht werden
Zum 1. Januar 2022 wird das Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten durch den Handel in Kraft treten. Etwaige Restbestände sollten bis zum Jahresende verbraucht werden. Die Verletzung des Verbots kann nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Verpackungsgesetzes mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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2G-Regel in Geschäften: Apotheken sind davon ausgenommen
Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs bleiben für alle zugänglich
In Bayern gilt ab dem 8. Dezember 2021 die 2G-Regel im Einzelhandel, das heißt es haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Ladengeschäften. Davon ausgenommen sind Geschäfte, die Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu zählen unter anderem die Apotheken.
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Mit uns im Nachgang zu einer entsprechenden Pressemitteilung aktuell zugegangenem Beschluss der gematik sollen die Apothekerkammern neu die Ausgabe von SMC-B mit separater Telematik-ID für einzelne „Organisationseinheiten“ der Vor-Ort-Apotheken vornehmen, die etwa die Heimversorgung, die Krankenhausversorgung und den Versandhandel betreffen. Ein entsprechendes Verfahren soll demzufolge bis zum…
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Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Empfehlung: Genutzte Standardzulassungen im Anlageband überprüfen
Am 4. September 2021 ist die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln in Kraft getreten. Die Änderungen der Anlage sind wegen des Umfangs in einem Anlageband gesondert abgedruckt.
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Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
  Portraitfoto der Mitarbeiterin Frau Resch im Garten der Bayerischen Landesapothekerkammer.

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Platzhalterbild für fehlende Mitarbeiter-Portraits der Bayerischen Landesapothekerkammer.

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