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Aktuelles Neuigkeiten der Bayerischen Landesapothekerkammer

Hier finden Sie Neuigkeiten für unsere Mitglieder und Angehörige pharmazeutischer Berufe in Bayern.

93 Ergebnisse
Durchführung von Schnelltests in der Apotheke: Aktueller Sachstand
Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen unserer Mitglieder
Der für den 1. März 2021 geplante Start für die „kostenlosen Schnelltests für alle“ wurde verschoben, zu viele Fragen sind noch offen. Da die Kammergeschäftsstelle ebenfalls bereits viele Fragen zu diesem Thema erhalten hat, geben wir im Folgenden den uns bekannten aktuellen Sachstand wieder.
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Corona-Schnelltests: Abgabe an Privatpersonen möglich
Regelung gilt für von Laien in der häuslichen Umgebung anwendbare In-vitro-Diagnostika
Die Abgabe von In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung an Privatpersonen ist jetzt möglich. Das gilt, sofern die Schnelltests für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind. Erforderlich ist außerdem, dass das In-vitro-Diagnostikum nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden kann.
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Keine arbeits- und tarifrechtlichen Auskünfte durch die BLAK
Wegen Neutralitätspflicht: Vorstandsbeschluss zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Die BLAK bietet – wie die anderen Landesapothekerkammern auch – nach einem Beschluss des Vorstandes künftig keine Hilfestellungen im Bereich Arbeits- und Tarifrecht mehr an.
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Neue FAQ zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abgabe von FFP2-Masken im passwortgeschützten Bereich
Mit Wirkung zum 15. Dezember 2020 ist die so genannte Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Demnach haben die in der Rechtsverordnung näher definierten Personengruppen bis zum 6. Januar 2021 einmalig Anspruch auf drei Schutzmasken. In zwei weiteren Ausgabezeiträumen – ab 1. Januar und ab 16. Februar 2021 – erhalten Risikopatientinnen und -patienten jeweils weitere sechs…
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Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in Apotheken möglich
Keine Angebotspflicht für Apotheken - Abgabe von Schnelltests an Laien ist weiterhin verboten!
Die Durchführung der PoC-Antigentests in Apotheken ist möglich. Es besteht jedoch keine Pflicht für Apotheken, die Durchführung von PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 anzubieten. Jede Apothekenleiterin und jeder Apothekenleiter kann eigenverantwortlich entscheiden, ob er im Rahmen seines Apothekenbetriebs die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen bereitstellen kann.
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Neue Preisverordnung regelt ab 9. Dezember Abgabe von SARS-CoV-2 Antigen-Tests
Apotheken können Festzuschlag erheben - Bestandsschutz für bestehende Verträge
Ab Mittwoch, 9. Dezember 2020, gilt die Antigen-Preisverordnung. Händler müssen, Apotheken können dann einen Festzuschlag auf den tatsächlichen Abgabepreis des Herstellers erheben.
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Coronavirus-Update: Aktuelle Informationen zum Apothekenbetrieb
Eine generelle Handlungsempfehlung zur Vermeidung behördlicher Maßnahmen durch die BLAK ist leider nicht möglich
Viele Apothekerinnen und Apotheker in Bayern fragen sich: Wie können wir einer Apothekenschließung wegen COVID-19 vorbeugen? Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen wir in der aktuellen Situation ergreifen? Wir geben darauf Antworten.
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Flexible Öffnungszeiten nach der Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2020
Regelung gilt für den Zeitraum 2. November 2020 zunächst befristet bis 18. April 2021
Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 30. Oktober 2020 neue Vorgaben zu den Öffnungszeiten.
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Verpflichtende Dosierungsanweisung auf Verschreibungen
Regelung gilt ab November - Verpflichtende Angabe gilt für GKV, PKV und Selbstzahler - Beitrag aktualisiert am 27. November
Mit Wirkung zum 1. November 2020 gelten gemäß der Achtzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) neue Regelungen bezüglich der Pflichtangaben gemäß § 2 AMVV auf Verschreibungen. Verkündet wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I) Nr. 37 vom 31.10.2019 ab Seite 1490.
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In diesem Jahr findet das Symposium der Bundesapothekerkammer erstmals virtuell statt. Sein Titel lautet: „Apothekennotdienst – Stresstest für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.“ Das Programm finden Sie unter https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/veranstaltungen/detail/symposium-der-bundesapothekerkammer/ und im Anhang. Geleitet wird die Veranstaltung vom Vize-Präsidenten der…
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Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
  Portraitfoto der Mitarbeiterin Frau Resch im Garten der Bayerischen Landesapothekerkammer.

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Platzhalterbild für fehlende Mitarbeiter-Portraits der Bayerischen Landesapothekerkammer.

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