Die Apotheken sind für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten auch während einer Hitzewelle vorbereitet. Darüber informiert die Bundesapothekerkammer zum diesjährigen Hitzeaktionstag am 4. Juni. „Anhaltend hohe Temperaturen können einerseits die Wirkung von Medikamenten im Körper verändern, dann kann eine individuelle Dosisanpassung empfehlenswert sein“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Andererseits kann eine zu warme Lagerung die Medikamente unbrauchbar machen. Wir beraten unsere Patientinnen und Patienten auch dazu gerne im persönlichen Gespräch.“
Verschiedene Arzneimittel wie zum Beispiel Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker, Schlaf- oder Abführmittel beeinflussen den Flüssigkeitshaushalt und die Abkühlungsmechanismen des Körpers. Kommt es durch starkes Schwitzen zu einem Flüssigkeitsverlust, kann deshalb die Wirkung der Medikamente zunehmen. Bei Hitze steigt zudem die Durchblutung der Haut. Arzneimittelhaltige Pflaster können dann mehr Wirkstoff ins Blut abgeben, was wiederum Nebenwirkungen verstärken kann.
Für Apotheken ist vorgeschrieben, dass Arzneimittel bei höchstes 25 Grad gelagert werden. Denn höhere Temperaturen können Arzneimitteln schaden. Hoffmann: „Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken aus der Apotheke nach Hause tragen. Sie sollten aber auf Dauer bei maximal 25 Grad gelagert werden.“ Einige wenige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Wurden Medikamente einmal zu warm gelagert, sollten sie auch nach dem Abkühlen nicht mehr angewendet werden. Einige Hitzeschäden kann man sogar sehen, etwa wenn Zäpfchen schmelzen. Aber nicht immer ist der Schaden äußerlich erkennbar. Zum Beispiel ändert sich bei Asthmasprays die Dosiergenauigkeit, wenn sie in der direkten Sonne gelagert wurden.
Die Bundesapothekerkammer hat auf iher Webseite verschiedene Materialien zum Thema Hitzeschutz und zur Lagerung von Medikamenten veröffentlicht.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.