Am 28. Juni 2025 sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSV) in Kraft getreten.
Die Bundesländer errichten in diesem Zusammenhang eine zentrale Marktüberwachungsbehörde, die beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt angesiedelt sein soll. Zum Stichtag des Inkrafttretens ist diese zentrale Marktüberwachungsbehörde noch nicht errichtet worden. Voraussichtlich wird die zentrale Stelle im August 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird.
Bis dahin verbleibt es dabei, dass die Bundesländer vorübergehend die zuständigen Behörden bestimmen. In Bayern ist damit derzeit für die Regierungsbezirke Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und Oberpfalz die Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Für die Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und Niederbayern ist die Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt zuständig.