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Beratung und Versorgung durch die Apotheke vor Ort entlasten das System Preis weist gleichzeitig auf die strikte Trennung zwischen Arzneimittelverordnung und -abgabe hin

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ABDA-Präsident Thomas Preis hat die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Versorgungskompetenzen der Apothekerinnen und Apothekern zu erweitern, begrüßt. Beim Themenforum „Gesundheitsversorgung im Fokus – Herausforderungen gemeinsam meistern“, das am heutigen Mittwoch im Rahmen des Deutschen Apothekertages stattfand, sagte der ABDA-Präsident: „Entscheidend ist, dass wir gemeinsam im Gesundheitssystem die Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern steigern.“

Preis weiter: „Ein Mückenstich oder ein wunder Po beim Kind müssen nicht zwangsläufig zu einem Besuch beim Kinderarzt führen. Die Beratung in der öffentlichen Apotheke hilft bei leichten Erkrankungen und kann so auch die Ärzteschaft entlasten.“

In einem „Fahrplan für eine Apothekenreform“ hatte das Bundesgesundheitsministerium am gestrigen Dienstag erweiterte Kompetenzen für die Apotheken in der Primärversorgung angekündigt. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Die Apotheken sollen künftig noch besser für die Gesundheitsversorgung genutzt werden und so auch Arztpraxen entlasten. Durch ihren niedrigschwelligen Zugang sind Apotheken prädestiniert, eine wichtige Rolle im Bereich Prävention einzunehmen.“

Der ABDA-Präsident stellte allerdings klar, dass er die strikte Trennung zwischen Arzneimittelverordnung und -abgabe nicht aufweichen wolle. Preis wörtlich: „Die Verordnung muss dem Arzt vorbehalten bleiben. Auch die Verschreibungspflicht darf nicht ausgehebelt werden. Wenn Apotheker im Einzelfall auf Antibiotika zurückgreifen müssen, dann muss das Antibiotikum zuvor rechtlich als rezeptfrei eingestuft werden.“ Preis weiter: „Uns geht es aber insbesondere auch darum, chronische Patientinnen und Patienten zu helfen, indem wir eine kontinuierliche Versorgung bei dringendem Bedarf sicherstellen. Die neuen Aufgaben der Apotheken sind medizinisch und pharmazeutisch sicher, wenn sie sich aus der elektronischen Patientenakte ableiten lassen und dort dokumentiert werden.“ Die Patientensicherheit sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

 

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