Die BLAK hat die bayerischen Hautärzte in einem persönlichen Schreiben darüber informiert, dass sich durch die neue Apothekenbetriebsordnung die rechtlichen Vorgaben bei der Rezeptur- und Defekturherstellung teilweise geändert haben. In unserem Schreiben geben wir Hinweise, wie Rezepturen verordnet werden können, damit für Sie Rückfragen beim Arzt die Ausnahme bleiben.
Die bayerischen Apotheken haben 2011 mehr als 1,2 Millionen Rezepturen hergestellt. Ein großer Teil der Verordnungen stammte dabei von Dermatologen. Insbesondere aufgrund der nun vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung kann es zu erhöhtem Besprechungsbedarf zwischen Arzt und Apotheker kommen. Die Plausibilitätsprüfung umfasst die pharmazeutische Beurteilung einer Rezeptur, unter anderem hinsichtlich der Dosierung, der Applikationsart oder der Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander. Sie muss dokumentiert werden.
Um Missverständnisse und häufige Rückfragen zu vermeiden, haben wir die Hautärzte über die Änderungen informiert und die folgenden Hinweise gegeben:
- Entsprechend den rechtlichen Vorschriften stets eine Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angeben
- Vor allem auf „Standardisierte Rezepturen“ zurückgreifen
- Bei neuen Rezepturen frühzeitig mit der Apotheke in Kontakt treten
Gerne stellen wir Ihnen das Schreiben der BLAK an die Hautärzte zur Verfügung, damit Sie bei Bedarf auch „Ihren“ Hautarzt nochmals gezielt ansprechen können. Damit wollen wir auch zukünftig eine gute Zusammenarbeit zwischen Hautärzten und Apothekern sicherstellen.