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Bundestag und Bundesrat: Neue Chancen, aber auch Risiken für die Arzneimittelversorgung ABDA begrüßt Honoraranpassungen, kritisiert aber gleichzeitig GKV-Sparmaßnahmen

| Pressemitteilungen

Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.

Im Bundesrat liegt den Ländern die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ zur Abstimmung vor. „Mit dieser Mantelverordnung kann ein für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung von Bürgerinnen und Bürgern bedeutendes Apothekenreformpaket abgeschlossen werden“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz hat der Bundestag den Leistungsumfang der Apotheken erst kürzlich durch Impfungen und neue Dienstleistungen erweitert. Zeitgleich hat die Bundesregierung das Honorar nach 13 Jahren Stillstand endlich angepasst. Um die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten aber langfristig zu sichern, muss die Apothekenvergütung auch regelmäßig direkt mit den Krankenkassen ausgehandelt werden dürfen, um nicht weiterhin von den Kostensteigerungen abgekoppelt zu sein. Wir begrüßen diese Neuerung – ein weiterer, jahrelanger Honorarstillstand wäre für die Apotheken und ihre 160.000 Angestellten nicht mehr zu verkraften.“

Der ABDA-Präsident begrüßt das Ende des Skontoverbots: „Das ist ein wichtiger Schritt, bei dem Lieferanten wieder handelsübliche Skonti gewähren dürfen, wenn die Apotheke ihre Rechnung innerhalb einer festen Frist begleicht.“ Aber Preis warnt auch: „Da die Mantelverordnung auch einige Versorgungsstrukturen reformiert, gilt es bei den Auswirkungen genau hinzuschauen. Wenn eine Zweigapotheke kein eigenes Labor mehr haben muss oder die Öffnungszeiten von Apotheken verkürzt werden können, kann das zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Das kritisieren wir, denn die Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen Deutschlands müssen sich auf eine wohnortnahe und vollumfängliche Arzneimittelversorgung verlassen können.“

Zum heute im Bundestag vorliegenden Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sagt Preis: „Die unbefristete Erhöhung des Apothekenabschlags lehnen wir ab. Sie führt zu einer Schwächung der Apotheken und weiteren Apothekenschließungen. Die Apotheken haben den Kassen schon sehr viel Geld gespart, weil ihre Honorierung über ein Jahrzehnt nicht erhöht wurde. Das hat zu einer massiven Schließungswelle geführt. Aber immer weniger Apotheken führen zu einer Verschlechterung der Versorgung der Menschen in unserem Land.“

Weitere Informationen finden Sie auf der ABDA-Website.

ABDA-Pressemitteilung

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