Die deutschen Preisbindung gilt grundsätzlich auch dann, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel von einer Versandapotheke im EU-Ausland in Deutschland abgegeben werden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden.
Deutsche Apothekerin klagt
Im konkreten Fall hatte eine Apotheke aus Deutschland gegen die niederländische Versandapotheke Europa Apotheek Venlo geklagt. Diese hatte über das Internet Medikamente für den deutschen Markt angeboten und mit einem Bonussystem geworben: Der Kunde sollte beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von 3% des Warenwertes, mindestens aber 2,50 € und höchstens 15,00 € pro verordneter Packung erhalten. Der Bonus sollte mit dem Rechnungsbetrag oder im Rahmen einer künftigen Bestellung verrechnet werden.
Die Klägerin, die im Inland eine Apotheke betreibt, sah darin einen Verstoß gegen die im Arzneimittelrecht für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindungsvorschriften. Sie verklagte die Versandapotheke auf Unterlassung der Ankündigung und Gewährung von Boni.
Klare Entscheidung
Die Richter des Gemeinsamen Senats gaben der Apothekerin Recht: Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes stehen nicht im Widerspruch zum Europarecht und können daher ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht unterwerfen.
Widersprüchliche Urteilslage
Zuvor hatte bereits der I. Zivilsenat des BGH in dieser Frage beraten und sich grundsätzlich für eine Gültigkeit der deutschen Preisbindung auch bei ausländischen Versandapotheken ausgesprochen. Der 1. Senat des BSG hatte jedoch 2008 in anderem Zusammenhang entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen Ausland Arzneimittel an deutsche Verbraucher schicken. Aufgrund der widersprüchlichen Urteilslage wurde die Entscheidung dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt.